Die Meinung des Landeslegisten Paul Sieberer kam spät, aber sorgt dennoch für ordentlich Aufregung. Wie berichtet erachtet der Top-Jurist des Landes die Bürgerbefragung zum S-Link im vergangenen November als „krassest rechtswidrig“. Zur Erinnerung: Damals haben sich 58,3 Prozent der Stadt-Salzburger gegen die unterirdische Lokalbahnverlängerung ausgesprochen, 41,3 Prozent waren dafür, bei einer Beteiligung von 22,4 Prozent.
Der jetzige Bürgermeister Bernhard Auinger (SPÖ), der seinen erfolgreichen Wahlkampf mit dem „Nein“ zum S-Link verband, kann mit der Einschätzung des Landeslegisten wenig anfangen. Sein Vorgänger Harald Preuner (ÖVP) bestätigte dagegen, dass es im Magistrat schon im Herbst vor der Befragung entsprechende Bedenken gab.
Das unterstützen auch neue Dokumente, die der „Krone“ vorliegen. So zeigt das Protokoll der zuständigen Hauptwahlbehörde vom 7.9.2023, die über die Zulässigkeit des Antrags zur Bürgerbefragung zu entscheiden hatte, dass Sieberers Hauptargument intensiv diskutiert wurde. Laut Sieberer habe die Frage, ob der S-Link gebaut werden soll oder nicht, nichts mit dem eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde zu tun. Nur dann dürften die Bürger befragt werden, so das Argument.
Auch der vom Landesgericht entsandte Vertreter in der Hauptwahlbehörde sah es so wie jetzt der Landeslegist. Die Magistratsjuristen teilten diese Bedenken ebenfalls. In der Hauptwahlbehörde wurden auch einige Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofs diskutiert, die sich mit ähnlichen Fragen beschäftigten.
Die Juristen setzten sich Anfang September aber nicht durch. Die Vertreter aller in der Hauptwahlbehörde vertretenen politischen Parteien sahen es anders und ließen den Antrag der S-Link-Gegner auf eine Bürgerbefragung zum Großprojekt zu.
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