Der Austritt von 120.000 Litern Gülle hatte im Vorjahr im Innviertel zu einer ökologischen Katastrophe in drei Bächen geführt. Die beiden Angeklagten kamen in Ried mit einer Diversion davon. Sie müssen 4000 beziehungsweise 2500 Euro Geldbuße bezahlen
Fahrlässige Beeinträchtigung der Umwelt“ – so lautete am Dienstag der Vorwurf gegen zwei Angeklagte am Rieder Landesgericht. Sie sollen durch die unsachgemäße Verwendung des Prototypen eines Gülle-Separators – dieser trennt feste und flüssige Bestandteile der Gülle – dafür verantwortlich gewesen sein, dass Anfang Juli des Vorjahres 120.000 Liter Jauche aus der Grube eines Bauernhofs in Eberschwang austraten und in den Ötzlingerbach flossen. Über diesen gelangten sie, da der Gülleaustritt nicht sofort bemerkt wurde, in den Vockingerbach und dann in die Antiesen.
Regeneration kann drei Jahre dauern
Wie die „Krone“ berichtet hatte, waren auf zumindest 15 Kilometern Länge alle Fische verendet und auch fast alle Kleinlebewesen durch Sauerstoffmangel und Ammoniakvergiftung ausgelöscht worden. „Die Regeneration kann bis zu drei Jahre lang dauern“, erklärte Klaus Berg vom Landesfischereiverband OÖ.
Bis zu zwei Jahre Haft wären möglich gewesen
Den beiden Angeklagten, die sich vor einem Einzelrichter verantworten mussten, drohten bis zu zwei Jahre Haft, weil „der Tier- und Pflanzenbestand erheblich geschädigt worden war“. Das ist die doppelte Strafdrohung wie bei „normaler“ Naturbeeinträchtigung.
Prozess dauerte kaum eine Viertelstunde
Richter Andreas Rumplmayr wollte aber niemanden ins Gefängnis schicken, brachte eine Diversion ins Spiel. Nach kaum einer Viertelstunde war der Prozess vorbei, und die beiden Angeklagten müssen 4000 beziehungsweise 2500 Euro Geldbuße bezahlen.
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