Nachdem ein betrunkener 27-Jähriger im Südturm des Wahrzeichens von Wien Besucher belästigt hatte, kam es zum Disput. Der Domangestellte stürzte nach Schlägen die Wendeltreppe hinunter und wachte erst im Büro vom Kirchenmeister wieder auf. In Wien kam es zum Prozess.
Der Pförtner vom Südturm im Wiener Stephansdom wartet im Landl lieber hinter der Glastüre. Er möchte dem Mann nicht noch einmal begegnen, der ihn am 15. Februar übel zugerichtet hat. An jenem Tag versah er seinen Dienst im Kassabereich des Turms. Besucher erreichen dort nach 343 Stufen die Türmerstube und werden mit einem atemberaubenden Blick über Wien belohnt.
Rangelei im Südturm
Auch der angeklagte Tschetschene begab sich an jenem Vormittag nach oben, pöbelte herum. Wieder unten, fragte der 27-Jährige sein späteres Opfer, wie er denn zur Spitze des Turms gelangen könne? „Da kann man nicht rauf“, antwortete der Pförtner, was den Angeklagten aber nicht davon abhielt, sich erneut auf den Weg nach oben zu machen.
Der Dombedienstete, der mittlerweile darüber informiert wurde, dass Leute belästigt wurden, folgte ihm, drängte sich auf der schmalen Wendeltreppe an ihm vorbei und versperrte ihm den Weg. Plötzlich versetzte der Angeklagte dem Pförtner im weltberühmten Gotteshaus zwei Faustschläge. Das Opfer fiel die Stufen hinunter, zog sich Schädel- und Brustkorbprellung zu. „Mein Mandant ist erst im Büro vom Kirchenmeister wieder aufgewacht“, sagt Opfervertreter Werner Tomanek.
Ich habe das erste Mal in meinem Leben etwas getrunken.
Die Verantwortung des Angeklagten im „Landl“
Der Angeklagte hat Erinnerungslücken
„Ich habe das erste Mal in meinem Leben etwas getrunken. Ich kann mich an den Vorfall nicht sehr gut erinnern. Es tut mir jedenfalls sehr leid“, beteuert der geständige Angeklagte im Prozess. „Das Experiment Alkohol ist schiefgegangen“, ergänzt sein Verteidiger Marcus Januschke.
Weil der Angeklagte unbescholten ist und einem Job nachgeht, lässt sich Richter Stefan Erdei auf eine Diversion mit zweijähriger Probezeit ein. Dem Opfervertreter übergab der reuige Domschläger 1000 Euro Schmerzensgeld.
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