Aktion im Bundestag
Politiker ließen sich Organspende-Tattoos stechen
Mehrere Bundestagsabgeordnete haben bei einer Tätowier-Aktion im Deutschen Bundestag auf das Thema Organspende aufmerksam gemacht. Zusammen mit dem Patientenbeauftragen der deutschen Regierung, Stefan Schwartze (SPD), der die Aktion gemeinsam mit dem Verein Junge Helden ins Leben rief, ließen sich die Abgeordneten am Donnerstag ein sogenanntes Organspende-Tattoo tätowieren.
Ziel der Aktion ist es laut Schwartze, ein Bewusstsein dafür zu schaffen, sich mit dem Thema Organspende auseinanderzusetzen. Für ihn selbst sei es das erste Tattoo. „Es wird aller Wahrscheinlichkeit nach auch mein einziges bleiben. Aber das ist eine Sache, mit der ich mich zu 100 Prozent identifiziere und die mir dann im wahrsten Sinne des Wortes auch mal unter die Haut geht“, sagte der SPD-Politiker, bevor er sich das Tattoo auf den linken Oberarm stechen ließ.
Spendewille auf ersten Blick erkennbar
Die Idee für das OPT.INK genannte Tattoo stammt von dem Verein Junge Helden. Vor etwas mehr als einem Jahr sei das Projekt gestartet, bei dem deutschlandweit rund 700 Tattoo-Studios mitmachten, sagte Anna Barbara Sum, Mitgründerin des Vereins. Durch das Tattoo solle der Wille des jeweiligen Menschen in Bezug auf eine mögliche Organspende sofort erkennbar sein. Denn ohne ein schriftliches Einverständnis müssen dem Verein zufolge nach dem Tod die Angehörigen eine Entscheidung treffen. Oft lehnten sie eine Organspende aber mangels Kenntnis über den mutmaßlichen Willen des Verstorbenen ab.
Rechtsgültigkeit erst durch Unterschrift
Allerdings stellt das Tattoo einer Sprecherin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zufolge grundsätzlich keine rechtsgültige Form der Dokumentation der Entscheidung zur Organspende dar. „Die Dokumentation erhält rechtliche Gültigkeit erst durch die persönliche Unterschrift, sei es auf einem Organspendeausweis, einer Patientenverfügung oder einem formlosen Schriftstück“. Dennoch könne ein Tattoo als Willensbekundung gewertet werden und wenn keine weitere schriftlich dokumentierte Entscheidung vorliege, bei der Entscheidungsfindung helfen, so die Sprecherin.
Erklärungen zur eigenen Organspendebereitschaft können seit März auch digital dokumentiert werden. Seitdem kann man in einem zentralen Online-Register ab dem Alter von 16 Jahren eintragen, ob man zu einer Spende nach dem Tod bereit ist oder nicht.
In Österreich gilt Widerspruchslösung
In Österreich ist die Rechtslage anders – hier gilt die sogenannte Widerspruchslösung. Eine Organentnahme ist nach dem Ableben grundsätzlich zulässig, sofern der Verstorbene nicht schon zu Lebzeiteneiner Organspende widersprochen hat.
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