Nach den Anträgen der Verteidigung entschloss sich der Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Manfred Herrnhofer gegen 18 Uhr dazu, die Verhandlung zu vertagen. Fünf Plädoyers samt Beratung wären zu lange geworden, hieß es als Begründung. Somit brachte auch der zwölfte Verhandlungstag keine Entscheidung.
Das Gericht hatte sich bemüht, sämtliche Voraussetzungen für einen Abschluss des Prozesses zu schaffen. So ließ sich ein Zeuge, der aus Wien anreisen musste, dazu überreden, sich zu Mittag ins Auto zu setzen, um noch seine Aussage zu machen. Die Strategie einzelner Verteidiger machte jedoch alle diese Anstrengungen zunichte: Es wurden Unmengen an Verlesungen beantragt, was schließlich dazu führte, dass ein Abschluss zeitlich nicht mehr zu bewältigen war.
Das Beweisverfahren wird vom Schöffensenat am 1. Oktober, wieder im Schwurgerichtssaal, fortgesetzt - ob von den Anwälten dann neuerliche Beweisanträge gestellt werden, ist noch unklar.
Birnbacher will noch mehr Geld zurückzahlen
Am Vormittag hatte Birnbacher noch einmal einen großen Auftritt. Er anerkannte den Schadenersatzanspruch der Kärntner Landesholding und bezifferte die Summe, die er anerkenne, mit 1,1 Millionen Euro - knapp eine Million habe er ja bereits zur Verfügung gestellt. Zuvor musste Birnbacher dem Richter erklären, was er mit den Millionen gemacht hat (siehe dazu Story in der Infobox).
Der Leiter der Finanzabteilung der Kärntner Landesregierung und stellvertretende Aufsichtskommissär der Kärntner Landesholding, Horst Felsner, erklärte in seiner Aussage, dass bei diesem Vorgang - der Veräußerung von Anteilen der Hypo Alpe-Adria- Bank an die BayernLB - alles ungewöhnlich gewesen sei, von Verkaufsablauf bis zum Honorar. Ein ähnliches Verkaufsverfahren sei ihm nicht bekannt. Von Parteienspenden habe er aber nie etwas gehört, betonte Felsner.
Der letzte Zeuge gab Auskunft über die Vorgangsweise des Wirtschaftsprüfers Deloitte im Zusammenhang mit einer Anfrage der Landesholding, ob die Höhe des Honorars für Birnbacher gerechtfertigt sei. Man habe Bedenken gehabt, über die Forderung eines Kollegen zu befinden, schließlich aber einen gangbaren Weg gefunden, den Auftrag doch annehmen zu können. Die Aussage eines seiner Arbeitskollegen vom Donnerstag, dass die Formulierung des Auftragsschreibens für den Auftraggeber bereits "Teil des Auftrags" sei, bestätigte er indirekt. Das komme schon vor, meinte er, und diene vor allem dazu, Unschärfen zu beseitigen.
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