Hinterlehen Gut

Nach Blitz-Abriss bleibt Landwirt-Frage ungeklärt

Salzburg
20.04.2024 08:00

Die „Krone“ berichtete über Pinzgauer Hinterlehen Gut: Zwangsräumung, Blitzabriss und fehlende Aktenteile waren Aufreger. Die entscheidende Frage, ob der neue Hofbesitzer auch Landwirt ist, bleibt aber weiter offen.

Neue Fragen zum Hinterlehen Gut tauchen mittlerweile im Wochentakt auf. Über allem steht, ob der Verkauf des Hofs in Saalfelden rechtens war. Denn, wie berichtet, dürfen nur Landwirte auch landwirtschaftliche Flächen kaufen. So soll Immobilienspekulationen ein Riegel vorgeschoben und Grünflächen geschützt werden. Geprüft wird das durch die jeweilige Grundverkehrskommission im Bezirk. Einsicht in den Verfahrensakt zum Hinterlehen Gut hat Simon Heilig-Hofbauer (Grüne) vergangene Woche beantragt – und nicht bekommen. „Es wird jetzt auch noch versucht die parlamentarische Kontrolle zu blockieren“, ist sich der Politiker sicher. Dabei wird auf die Amtsverschwiegenheit und den Datenschutz verwiesen.

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Wir verlangen jetzt ,dass in der nächsten Landtagssitzung eine Debatte über die Verweigerung der Einsicht stattfindet.

Simon Heilig-Hofbauer, Landtagsabgeordneter Grüne

Eine Debatte dazu soll es am kommenden Mittwoch bei der Haussitzung im Landtag geben. Zuvor hat Heilig-Hofbauer mit einer Anfrage an Landesrat Martin Zauner (FPÖ) versucht, Licht ins Dunkel zu bekommen. Die Antworten waren für Heilig-Hofbauer aber nicht zufriedenstellend. „Es wird beispielsweise nicht erläutert, wie die Grundverkehrskommission zur Ansicht gelangte, dass der Erwerber auch Landwirt sei“, so der Landtagsabgeordnete und fügt hinzu: „Das ist schon erstaunlich.“ Denn für die Abwicklung des Kaufes ist das entscheidend. Interessant: Derzeit wird die Wiederaufnahme des Grundverkehrsverfahrens geprüft.

Keine Bewilligungen für einen etwaigen Neubau
In den vergangenen Wochen hat bereits der Teilabriss des Hofs begonnen, und das ohne Genehmigung. Diese wurde im Blitzverfahren erteilt. Wie aber aus der Anfrage hervorgeht gibt es bisher keine Bewilligung für einen Aus-, Neu- oder Umbau. „Warum reißt man etwas ab, ohne einen bewilligten Neubau zu haben? Das erscheint mir zweifelhaft“, so Heilig-Hofbauer. Für den Bau im Grünland wäre eine Einzelbewilligung nötig.

Mittlerweile sind auch die Obstbäume gefällt worden, obwohl diese im vorgeschriebenen Bewirtschaftungskonzept notwendig wären.

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