Mit 19 Vorstrafen ist ein Kärntner schon ein richtiger Gerichtsprofi. Und dass er wieder neue Betrügereien begangen hat, das gibt er auch rasch zu. Aber den Vorwurf, er hätte mit einer Tochter Sex gehabt, weist er weit von sich: „Ja, wir waren im Hotel – aber nur, um in Ruhe reden zu können. Bei so vielen Kindern zu Hause geht das nicht.“
„Sie kommen aus der Haft, haben Schulden und kein Geld und zahlen dann 60 Euro, damit Sie mit Ihrer Tochter im Hotelzimmer eine Aussprache haben können?“, zweifelt Richter Gernot Kugi an dem, was ihm der 42-jährige Angeklagte auftischt. „Glauben Sie mir, das war genau so!“, beteuert der 19-fach vorbestrafte Kärntner. „Ich bin ein spielsüchtiger Betrüger, aber an einem meiner insgesamt neun Kinder würde ich mich niemals vergreifen!“
Doch seine 15-jährige Tochter behauptet genau das. Dass der Vater mit ihr Sex gehabt hätte. Mehrmals. Unter anderem in einem Hotel, das man stundenweise mieten kann. Der Angeklagte kennt das Haus gut, da er hier auch mit einem echten „Gspusi“ zu Gast war. Dazu kommen auch Sex-Chats am Handy der Tochter von einem Kontakt, der als „Papa“ eingespeichert war. Der Angeklagte – laut Verteidiger Martin Pöck ein „ehrlicher Gauner“, in dessen Familie es bis hin zum Mord an der kleinen Schwester schon mehrere Dramen gegeben hat – bestreitet die Blutschande, gibt aber zu, im Internet nicht vorhandene Griller verkauft zu haben.
Dafür gibt’s vier Jahre Haft, die der gerichtserfahrene Angeklagte auch sofort annimmt. Ob der Vorwurf der Blutschande angesichts der ohnehin hohen Strafe weiter verhandelt wird, hängt nun von der Staatsanwaltschaft ab.
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