Ansuchen abgelehnt

Elsner laut Gericht in Bayern nicht verhandlungsfähig

Österreich
07.09.2012 15:26
Nachdem die österreichische Justiz seit Monaten erfolglos versucht, Helmut Elsner im zweiten BAWAG-Strafprozess zumindest als Zeugen vor Gericht zu bringen, hat man in Deutschland um Rechtshilfe angesucht – und ist vorerst gescheitert. Das deutsche Amtsgericht Laufen hat in einer Verfügung festgehalten, dass Elsner "wegen derzeit nicht zu widerlegender Verhandlungsunfähigkeit" nicht als Zeuge einvernommen werden könne.

Bisher ist Elsner unter Verweis auf seine angeschlagene Gesundheit trotz zahlreicher Ladungen einer Aussage vor Richter Christian Böhm entgangen. Nun hat der Ex-BAWAG-Chef auch im deutschen Kurort Bad Reichenhall in Bayern, wo er sich derzeit aufhält, offenbar einen Teilerfolg erreicht.

Am 5. September hatte das Amtsgericht Elsner zu einer Zeugenbefragung in der Polizeiinspektion Bad Reichenhall geladen. Der für Freitag angesetzte Termin wurde jedoch wieder abgesagt, heißt es in der Verfügung des Gerichts. Das Gericht sieht Elsner als verhandlungsunfähig, eine "Bestätigung durch Prof. Dr. Deutsch" sei am 6. September 2012 erfolgt.

Arzt: "Elsner ist Kandidat für Herzinfarkt"
Der Herzchirurg hatte in seinem Privatgutachten schon für die österreichische Justiz festgehalten, dass der herzkranke Elsner verhandlungsunfähig sei. Der 77-jährige Patient habe mehrere schwere Erkrankungen und nehme zahlreiche Medikamente. Alleine durch die Nebenwirkungen wie Müdigkeit und mangelnde Konzentrationsfähigkeit sei seine Verhandlungsfähigkeit nicht gegeben, argumentierte Deutsch. "Er ist ein Kandidat für einen Herzinfarkt."

Elsners Anwalt Jürgen Stephan Mertens zeigte sich mit der nun getroffenen Entscheidung des deutschen Gerichts zufrieden: "Dem deutschen Gericht ist es anscheinend möglich, den Krankheitszustand von Elsner zu erkennen." Er bedauere, dass dies dem Wiener Landesgericht anscheinend nicht möglich sei.

Doppelstellung als Zeuge und Mitangeklagter
Mertens führt neben den gesundheitlichen Gründen noch ein zweites Argument ins Treffen, warum Elsner in Deutschland nicht als Zeuge vernommen werden könne, wie es sich die österreichische Justiz wünsche: Elsner habe im zweiten BAWAG-Verfahren eine Doppelstellung als Zeuge und als Mitangeklagter - was im deutschen Recht nicht möglich wäre. Als Zeuge solle jemand aussagen, als Angeklagter hingegen dürfe er nicht dazu gezwungen werden, sich selbst zu belasten, so der Anwalt. Auch das habe er vor dem deutschen Gericht schon vorgebracht, darüber sei aber bisher noch nicht entschieden worden.

Ob Elsner überhaupt je zum zweiten BAWAG-Prozess kommt, bleibt somit offen. Der 77-Jährige war schon im ersten Verfahren rechtskräftig wegen Untreue zur Höchststrafe von zehn Jahren verurteilt worden, wovon er viereinhalb Jahre abgesessen hat, bis er im Sommer 2011 aus gesundheitlichen Gründen für haftunfähig erklärt worden war und entlassen wurde. Im zweiten BAWAG-Strafprozess ist Elsner nur wegen einer Subsidiaranklage der Bank mitangeklagt - die Staatsanwaltschaft hatte auf eine neuerliche Anklage verzichtet. Im Hauptverfahren soll er als Zeuge befragt werden.

Causa Elsner nicht mehr im Verfahren dabei
Als Reaktion auf Elsners ständiges Fernbleiben hatte Richter Böhm die Causa Elsner zuletzt aus dem zweiten Strafprozess geworfen und seine früheren Aussagen vor Gericht verlesen. Sollte Elsner auch weiterhin nicht erscheinen, dann könnte nach einer gewissen Zeitspanne gänzlich auf seine Aussagen verzichtet werden. Ob sich die heimische Justiz damit zufriedengeben wird, ist allerdings fraglich.

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