Teilbedingte Haftstrafen hagelte es am Dienstag am Landesgericht Feldkirch für drei Angeklagte aus dem Unterland. Sie hatten im Mai vergangenen Jahren einen 31-Jährigen in dessen Wohnung überfallen.
Blasse Gesichter bei den drei Beschuldigten, als der vorsitzende Richter des Schöffensenats das Urteil verkündet. Schuldspruch im Sinne der Anklage wegen schweren Raubes, Einbruchsdiebstahls und Entfremdung unbarer Zahlungsmittel. Der 24-jährige Erstangeklagte faßt 21 Monate Haft aus, wovon er sieben abzusitzen hat. Der 22-jährige Zweitangeklagte muss von 18 Monaten sechs hinter schwedische Gardinen. Der 23-jährige Drittangeklagte kommt mit einer teilbedingten Haftstrafe von 24 Monaten davon. Acht Monate geht es für ihn in den Bau.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass das Trio ein 31-jähriges Opfer vergangenen Jahres in dessen Wohnung in Dornbirn aufgesucht, zusammengeschlagen und ausgeraubt hatte.
Ausgangslage war ein süffiger Abend in einer Bregenzer Bar. Mit dabei, auch der Dornbirner, der allerdings die feuchtfröhliche Runde verließ und nachhause fuhr. Dort tauchte zu späterer Stunde die drei Angeklagten auf – angeblich, um noch ein Bier zu trinken.
Flasche über Schädel gezogen
Schließlich schlägt einer der Angeklagten dem Opfer eine Wodkaflasche auf den Kopf. Ein anderer klaut ihm 500 Euro, die Bankomatkarte und die Wohnungsschlüssel. Während das Opfer mit blutender Kopfwunde ins Spital gebracht wird, kehren die Täter in dessen Wohnung zurück und stehlen Uhren im Wert von 2300 Euro.
Im Prozess bekennen sich die Angeklagten nur zum Teil schuldig, behaupten in Notwehr gehandelt zu haben. Der Richter glaubt den Lügenbolden aber kein Wort. Dem Opfer spricht er ein Teilschmerzengeld von 1300 Euro zu.
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