Sollen muslimische Kinder zum Abschluss des Ramadans die Schule schwänzen? Das Mail einer Wiener Schule lässt die Wogen hochgehen.
Morgen, Mittwoch, feiern Moslems mit dem Fastenbrechen (Zuckerfest) das Ende des Ramadans. In muslimischen Ländern haben die Menschen dazu frei. In Österreich ist das nicht der Fall ...
Also war die Aufregung groß, als allen Eltern eines Wiener Gymnasiums eine Mail der Direktorin in den Posteingang flatterte. Inhalt: „Am Mittwoch feiert die islamische Glaubensgemeinschaft das Zuckerfest. Dieser Tag ist an sich ein regulärer Schultag. Wir haben aber Verständnis dafür, wenn Familien islamischen Glaubens diesen Tag im Kreise ihrer Familie feiern möchten.“
Dieser Tag ist an sich ein regulärer Schultag. Wir haben aber Verständnis dafür, wenn Familien islamischen Glaubens diesen Tag im Kreise ihrer Familie feiern möchten.
Brief an Wiener Eltern
Sollen Kinder schwänzen?
„Ruft die Direktorin darin etwa zum Schulschwänzen auf?“, fragten sich einige Eltern. Die „Krone“ hat nachgefragt. Vom Bildungsministerium gab es auf eine Mailanfrage keine Reaktion.
In der betroffenen Schule war man aber um Aufklärung bemüht: „Das Mail war eine Klarstellung, dass eine Freistellung nur für einen Tag gewährt wird und in keinem Fall für zwei oder drei Tage, wie fallweise eingereicht.“ Und es sei unbedingt eine Antragstellung notwendig. Schwänzen geht nicht.
Offizielle Erlaubnis
In einem Schreiben des Bildungsministeriums an die Schulen aus 2022 werden übrigens islamische und orthodoxe Festtage aufgelistet. Mit dem Hinweis: Schülern der jeweiligen Glaubensgemeinschaften kann anlässlich der genannten Festtage auf deren Ansuchen hin die Erlaubnis zum Fernbleiben vom Unterricht erteilt werden.
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