Prozess in Feldkirch

„Schlagfertiger“ Taxifahrer muss blechen

Gericht
04.04.2024 06:10

Weil er einen aggressiven Fahrgast über Gebühr „diszipliniert“ hatte, wurde am Mittwoch am Landesgericht Feldkirch ein überaus wehrhafter Taxifahrer zur Rechenschaft gezogen.

Wie in einem falschen Film wähnte sich der 55-jährige Rumäne, als ihn Richterin Lisa Pfeifer wegen schwerer Körperverletzung und Nötigung schuldig sprach. Das noch nicht rechtskräftige Urteil: sechs Monate Haft auf Bewährung und 2100 Euro Geldstrafe. Zudem muss der „schlagfertige“ Rumäne dem Opfer 500 Euro Teilschmerzengeld bezahlen. Dabei war es doch der Fahrgast, der in jener Nacht den Taxler mit einem Nothammer attackiert hatte.

Doch der Reihe nach: Mitte Jänner steigt der 53-jährige Oberländer am Bahnhof Bludenz ins Taxi des Angeklagten, um nach Nüziders zu fahren. Als es jedoch am Ende ums Zahlen der knapp 13 Euro geht, stellt sich der Fahrgast quer – er steigt aus und schlägt mit einem Notfallhammer die Autoscheibe der Fahrerseite ein und sucht dann das Weite. Worauf der unverletzt gebliebene Chauffeur mit seinem Taxi die Verfolgung aufnimmt. „Ich habe ihn gestellt und mehrmals gesagt, er solle den Hammer fallenlassen, da ich ihn sonst schlagen würde“, so der 140 Kilogramm schwere Taxler. Kurz darauf eskaliert die Situation und der Hüne verpasst dem schmächtigen und stark alkoholisierten Fahrgast mehrere Faustschläge ins Gesicht. Die Verletzungen beim Opfer sind beträchtlich: Neben einem Nasenbeinbruch stellen die Ärzte im Krankenhaus auch einen Bruch des Jochbeins und der Augenhöhle fest.

Das Opfer kann sich kaum mehr erinnern
Im Prozess bestreitet der Taxifahrer, schuld an den Verletzungen des Oberländers zu sein. „Ich habe ihm nur ein paar Ohrfeigen gegeben und ganz bewusst nicht auf Nase oder Augenpartie geschlagen.“ Außerdem habe das Opfer nach den Watschen überhaupt nicht geblutet. Dem widersprechen die im Krankenhaus gemachten Bilder, die eindeutig blutende Kopf- und Gesichtsverletzungen am Vermöbelten zeigen.

Zitat Icon

Ich habe ihn gestellt und mehrmals gesagt, er solle den Hammer fallenlassen, da ich ihn sonst schlagen würde. Er hat aber nicht auf mich gehört.

Der Taxler vor Gericht

Da sich Letzterer aufgrund seines Alkoholproblems und einer diagnostizierten bipolaren Störung nur vage an die Sache zu erinnern scheint, soll nun ein psychiatrisches Gutachten die Zurechnungsfähigkeit des Oberländers klären. Im Falle einer Schuldfähigkeit steht dem Mann möglicherweise in Bälde ein Schuldspruch wegen Betrugs, Sachbeschädigung und Körperverletzung ins Haus. 

Chantal Dorn
Chantal Dorn
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