Fahrer vor Gericht

Unfall verursacht, dann Opfer im Stich gelassen

Vorarlberg
22.03.2024 08:30

Der Angeklagte war ohne Führerschein mit dem Auto des Kollegen unterwegs, als er vergangenen Dezember in den Pkw einer 33-Jährigen krachte. Am Donnerstag stand der 29-jährige Unfalllenker vor dem Landesgericht in Feldkirch.

Rund 20.000 Euro an BH-Strafen hat der arbeitslose Angeklagte an der Backe. Zudem gehen bereits vier Vorstrafen aufs Konto des 29-jährigen Türken. Bei seiner jüngsten Verurteilung fasste er zwei Jahre Haft aus, wurde dann allerdings frühzeitig bedingt entlassen.

In der jetzigen Verhandlung geht es ans Eingemachte, denn im Falle eines Schuldspruchs riskiert der Unbelehrbare den Widerruf der bedingten Strafnachsicht. Das bedeutet, dass er wieder in den Knast wandern könnte.

Verantworten muss sich der 29-Jährige in Feldkirch wegen eines Verkehrsunfalls im Dezember in Lustenau. Eine 33-jährige Frau wurde damals verletzt. Es war nicht das erste Mal, dass sich der Türke das Auto seines Kumpels borgt. Dass der Angeklagte gar keinen Führerschein hatte, wusste der Kollege und an jenem Tag nahm die „Kollegialität“ ein böses Ende.

Auf der Fahrt von der Höchsterstraße in Richtung Lustenau missachtete der Führerscheinlose beim Abbiegen in die Hagstraße den Vorrang und krachte in den Wagen der 33-Jährigen. Anstatt sich um das Opfer zu kümmern, suchte der Unfallverursacher das Weite. Passanten waren es, die die Rettung alarmierten und sich bis zum Eintreffen der Sanitäter kümmerten.

Angeklagter behauptet, zurückgekehrt zu sein
Im Prozess am Donnerstag behauptet der Angeklagte zunächst, aufgrund der vielen Menschen nicht zum Opfer durchgekommen zu sein. Doch schon kurze Zeit später sei er wieder zum Unfallort zurückgekehrt, um sich um das Opfer zu kümmern.

Das allerdings bestritten die Zeugen schon bei der polizeilichen Einvernahme. Das Opfer, das auch im Prozess zu Wort kommt, kann die Version des Angeklagten auch nicht bestätigen: „Ich kann nicht sagen, ob er da war oder nicht. Ich war ja damals ohnmächtig.“ Weil sie durch die erlittene Knieverletzung noch immer nicht Autofahren kann, fordert die Frau 5000 Euro Schmerzensgeld.

Der Angeklagte zeigt sich geständig und ist bereit einen Teilschadenersatz zu leisten. Deshalb verurteilt Richterin Sabrina Tagwercher den Unfallfahrer zu einer Geldstrafe von 1440 Euro und zur Zahlung von 2500 Euro an das Opfer. Vom Widerruf der bedingten Strafnachsicht sieht die Frau Rat am Ende doch ab. Stattdessen wird die Probezeit auf fünf Jahre verlängert. C. Dorn

Chantal Dorn
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