Abstimmung vertagt
Österreich enthält sich bei EU-Naturschutzgesetz
Am heutigen Mittwoch hätten sich die EU-Botschafterinnen und -botschafter mit einem Naturschutzgesetz befassen sollen. Die Abstimmung wurde aber kurzfristig vertagt, da einige Regierungen gegen das sogenannte Renaturierungsgesetz mobil machen. Österreich enthält sich wegen eines Beschlusses der Bundesländer.
Über das Gesetz zur Wiederherstellung der Natur wird bereits seit Jahren verhandelt. Auch eine Einigung gab es schon – und zwar bei einem Gremium aus Vertreterinnen und Vertretern des EU-Rats, des EU-Parlaments und der EU-Kommission, das immer dann zum Zug kommt, wenn ein finaler Kompromiss ausgehandelt werden muss (siehe Video oben). Da solche Verhandlungen immer wieder scheitern, muss die Gesetzgebung neu gestartet werden.
In diesem Fall hat die Einigung offenbar trotzdem nicht geholfen. Zumindest wurde das Gesetz noch nicht durchgewunken, die Abstimmung vertagt – möglicherweise auf kommenden Freitag.
Mehr Aufforstung, Wiederherstellungspläne
Doch worum geht es überhaupt? Die EU hat sich beispielsweise das Ziel gesetzt, bis 2030 mindestens 20 Prozent der Land- und Meeresflächen und bis 2050 alle gefährdeten Ökosysteme wiederherzustellen. Dazu zählen etwa Wälder, Wiesen, Flüsse, Seen und Korallenriffe. Außerdem sollen mindestens 30 Prozent der Lebensräume, die unter das Gesetz fallen, bis 2030 in einen guten Zustand gebracht werden. Um diese Ziele zu erreichen, sind nationale Wiederherstellungspläne nötig. Diese sollen die konkreten Maßnahmen detailliert darlegen.
Künftig sollen mehr Wälder aufgeforstet, Moore wiedervernässt und Flüsse in ihren natürlichen Zustand gebracht werden. Unterhändlerinnen und Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten einigten sich bereits im November auf entsprechende Vorgaben. Ende Februar wurde der Kompromiss abgesegnet. Jetzt fehlt noch die formale Zustimmung der EU-Staaten.
15 Mitgliedsstaaten müssen zustimmen
Das geplante Gesetz muss zunächst den Ausschuss passieren, bevor die EU-Umweltministerinnen und -minister grünes Licht geben könnten. Für die Mehrheit ist die Zustimmung von mindestens 15 Mitgliedsländern nötig, die aber mindestens 65 Prozent der Bevölkerung abbilden müssen. Die Stimme eines bevölkerungsreichen Landes wie Deutschland zählt somit mehr als beispielsweise die Stimme Luxemburgs. Österreich enthält sich aufgrund eines entsprechenden Beschlusses der Bundesländer komplett. Die Position der deutschen Regierung ist wegen Meinungsverschiedenheiten noch unklar.
Gegenwind dürfte derzeit vor allem von der belgischen Regierung kommen. Zuvor waren auch die Regierungen Finnlands, Italiens, Schwedens, der Niederlande und Polens gegen das neue Gesetz.
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