Tier verschluckte Kern

Hund tot: Klage gegen Tierarzt nach Fehldiagnose

Gericht
21.03.2024 06:00

Ein Wiener Veterinärmediziner gab einem kleinen Terrier bloß eine Spritze – obwohl er operiert hätte werden müssen. Die Besitzerin des verstorbenen Tiers will nun die durch einen Obduktionsbefund bewiesene Fehldiagnose bestraft wissen.

„Für manche Menschen mag der Tod eines Hundes kein Drama bedeuten“, sagt Yana Glatz, „für mich aber stürzte die Welt ein, als ich erfahren musste, dass mein geliebter ,Stuart‘ nicht mehr am Leben war.“ Damals, am 29. Oktober 2023. Die Kunsthistorikerin befand sich zu diesem Zeitpunkt auf einer Dienstreise im Ausland; davor hatte sie ihren achtjährigen Terrier einer Bekannten anvertraut.

„Und obwohl er da, wie bis dahin immer, in sehr gutem Zustand gewesen war – fröhlich, fit, unternehmungslustig -, hatte ich ihr natürlich sicherheitshalber bei seiner Übergabe die Nummer von einem Tierarzt hinterlassen.

Überraschende gesundheitliche Probleme
Und wirklich: In Abwesenheit seines Frauchens trat ein Notfall ein; „Stuart“ begann plötzlich, an gesundheitlichen Problemen zu leiden: „Wie ich leider erst viel später erfuhr, soll er mehrmals erbrochen haben.“

Die Hundesitterin kontaktierte daraufhin den ihr bekannt gegebenen Veterinärmediziner; er diagnostizierte bei dem Terrier eine Magenverstimmung – „und gab ihm deshalb irgendeine Spritze“. Bald danach verstarb der vierbeinige Patient.

Der erschütternde Obduktionsbefund
„Am Telefon wurde mir diese schreckliche Nachricht mitgeteilt“, schluchzt Yana Glatz, „ich war völlig verwirrt, unendlich verzweifelt. Und ich wollte nur noch zurück nach Österreich.“ Um ,Stuart‘ ein letztes Mal zu sehen, ihn zu streicheln: „Weshalb seine Leiche in eine Kühlkammer kam.“

Wieder daheim, „wollte ich von dem Tierarzt endlich erklärt bekommen, was meinem Hund eigentlich gefehlt hatte. Er meinte bloß lapidar: ,Er hatte Krebs.‘“ Was die Kunsthistorikerin nicht glauben konnte – „ich ließ ,Stuart‘ obduzieren“.

Ergebnis: Der Terrier hatte einen Pfirsichkern verschluckt, dieser hatte einen Darmverschluss hervorgerufen, „daher das Erbrechen“.

Fakt ist zudem: Das Tier wäre einfach zu retten gewesen, wenn der Veterinärmediziner bei ihm eine Ultraschalluntersuchung gemacht, dabei den Fremdkörper in ihm entdeckt – und ihn in der Folge operiert hätte: „Es wäre, wie mir Experten mittlerweile versichert haben, bloß ein kleiner Routineeingriff gewesen ...“

„Er handelte völlig fahrlässig“
Zu der tiefen Trauer um ihren geliebten ,Stuart‘ kommt in Yana Glatz immense Wut auf – gegen den Tierarzt, „der bei der Behandlung meines Kleinen völlig fahrlässig agiert hat“.

Fazit: „Ich habe meinen Anwalt Herbert Eichenseder damit beauftragt, ihn zu verklagen.“ Auf 5000 Euro Schadenersatz.

Sollte die Frau das Geld zugesprochen bekommen, will sie es einer Tierschutzorganisation spenden.

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