Prozess in Feldkirch

Haftstrafe nach tödlichem Verkehrsunfall

Vorarlberg
08.03.2024 07:46

Zu schnell unterwegs und alkoholisiert am Steuer: Ein 26-jähriger Lenker hatte in Dornbirn eine Passantin auf einem Schutzweg totgefahren. Nun stand der Prozess am Landesgericht Feldkirch an.

Wegen grob fahrlässiger Tötung ist am Donnerstag der Angeklagte zu einer teilbedingten Haftstrafe von 15 Monaten verurteilt worden. Der bislang Unbescholtene hatte sich am Abend des 20. Oktober alkoholisiert hinters Steuer seines PS-starken Sportwagens gesetzt und auf die Tube gedrückt - und dies trotz schlechter Sicht- und Wetterverhältnisse. Auf Höhe der Volksschule Haselstauden erfasste er schließlich mit weit überhöhter Geschwindigkeit eine 76-jährige Fußgängerin auf dem Schutzweg. Durch den Aufprall wurde die Frau gegen die Windschutzscheibe geschleudert und anschließend zehn Meter über das Autodach katapultiert, ehe sie auf dem Asphalt reglos liegen blieb. Trotz sofortigem Rettungseinsatz erlag die Pensionistin noch auf der Fahrt ins Krankenhaus ihren schweren Kopfverletzungen.

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Ich wäre an dem Abend eigentlich gar nicht aufs Auto angewiesen gewesen. Aber ich fühlte mich noch in der Lage zu fahren.

Der Angeklagte vor Gericht

Mit der Last, aufgrund des eigenen Leichtsinns ein Menschenleben ausgelöscht zu haben, muss der 26-jährige Todesfahrer nun leben. Nicht nur, dass er sich mittlerweile in Psychotherapie befindet und zur Aufarbeitung den Hinterbliebenen einen langen Brief geschrieben hat. Viel trauriger ist die späte Erkenntnis des Angeklagten im Prozess: „Ich wäre gar nicht aufs Auto angewiesen gewesen. Aber ich fühlte mich noch in der Lage zu fahren.“

Auch sei er während der Fahrt nicht abgelenkt gewesen. „Ich hatte die Frau schlicht und einfach nicht gesehen.“ KFZ-Sachverständiger Christian Wolf kommt in seinem verkehrstechnischen Gutachten zum Schluss, dass der Unfallfahrer wenige Sekunden vor dem Aufprall zwischen 59 und 62 km/h schnell gefahren sein muss und erst nach der Kollision eine Vollbremsung eingelegt hatte. „Wäre er mit maximal 40 km/h gefahren, hätte er die Fußgängerin gar nicht erst erfasst.“

Sachverständiger Christian Wolf kam zum Schluss: „Wäre er mit maximal 40 km/h gefahren, hätte er ...
Sachverständiger Christian Wolf kam zum Schluss: „Wäre er mit maximal 40 km/h gefahren, hätte er die Fußgängerin gar nicht erst erfasst.“(Bild: chantal dorn )

Das - noch nicht rechtskräftige Urteil - im Detail: 15 Monate Haft, zehn davon spricht Richter Alexander Wehinger allerdings zur Bewährung aus. Den Hinterbliebenen spricht er in Summe 400 Euro zu.

Porträt von Chantal Dorn
Chantal Dorn
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