Heinz Lederer

Zuverdienst ohne Limit im ORF: „Brauchen Regeln“

Unterhaltung
03.03.2024 06:00

Heinz Lederer will im ORF-Stiftungsrat kommende Woche auf konkreten Regeln für Nebeneinkünfte im Öffentlich-Rechtlichen bestehen - denn derzeit gibt es hier keine Obergrenze für die ORF-Stars. Wenn es nach Lederer ginge, sollen maximal 30 Prozent des Jahresgehalts dazuverdient werden können. 

Gespannt blicken Medienbeobachter auf die kommende Woche, wenn Peter Westenthaler erstmals in der Sitzung des Stiftungsrats dabei sein wird. Der ORF-Kritiker hat bereits angekündigt, dort eine lange Liste von Kritikpunkten präsentieren zu wollen. Der von der SPÖ entsandte Stiftungsrat Heinz Lederer nimmt das mit Humor und hält schon Proviant und Schlafsack bereit: „Ich bin ausgerüstet“, meint er schmunzelnd im „Krone“-Interview.

Nicht zum Lachen zumute ist ihm allerdings bei den Nebeneinkünften der ORF-Stars. In der kommenden Sitzung wird vorgestellt, was die beauftragte Ethikkommission hier empfiehlt–doch Lederer fürchtet, dass es ein schwammiger Ehrenkodex sein wird und fordert konkrete Regeln: „Es kann nicht sein, dass jetzt alle Gebühren zahlen müssen und sich gleichzeitig einige im ORF wie Dagobert Duck im Geldspeicher gebärden.“

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Wenn wir das nicht klar regeln, bekommt der ORF eine echte Delle im Image.

Stiftungsrat Heinz Lederer über Nebeneinkünfte

Er wünscht sich eine Null-Toleranz-Regel, nach der die ORF-Stars künftig maximal 30 Prozent ihres Jahresgehalts dazuverdienen dürfen und davon einen Teil in einen Sozial- und Weiterbildungsfonds einzahlen müssen. Außerdem fände er es wichtig, dass alle Anfragen zu Nebentätigkeiten über die bestehende Plattform „ORF-Stars“ laufen, damit Transparenz herrscht und Aufträge auch untersagt werden können, wenn sie dem Auftritt des ORF schaden können. So sollen nicht nur Moderationen, sondern auch Buch-Deals in Bahnen gehalten werden. Denn momentan gibt es keine Limits bei den Nebeneinkünften der ORF-Mitarbeiter: „Wenn wir das nicht klar regeln, bekommt der ORF eine echte Delle im Image.“

Denn dazu kommt, dass noch im März die Gehälter im Öffentlich-Rechtlichen offengelegt werden müssen, und das wohl auch namentlich bei Verdiensten über 170.000 € im Jahr–wenn nicht noch ein Einspruch des Betriebsrats Früchte trägt ...

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