Finale im Prozess um den dramatischen Tod eines 15-Jährigen! Ein Polizeibus überrollte den Burschen - zwei Jahre danach gibt es ein Urteil. Was sagt die Mutter des toten Jugendlichen dazu?
„Ich bin schon irgendwie erleichtert. Das Wort ,schuldig’ ist geblieben. Auch wenn mir das meinen Andreas nicht zurückbringt.“ Gefasst und mit fester Stimme reagierte Katharina Gerhardter-Kinner auf das Urteil am Salzburger Landesgericht. Mehr als zwei Jahre sind seit dem tragischen Tod ihres Sohnes (15) mittlerweile vergangen – es folgte ein schier endloser Rechtsstreit mit dem finalen Akt am Donnerstag.
Zur Erinnerung: Andreas Gerhardter flüchtete an einem Novemberabend 2021 mit seinem unbeleuchtetem Moped vor der Polizei. Auf einem Feldweg zwischen St. Andrä und Göriach stürzte der junge Lungauer mit seinem Gefährt. Ein Polizeibus überrollte den 15-Jährigen. Er überlebte den Unfall nicht.
Der Lenker des Busses hatte im Februar 2023 nach längerem Hin und Her am Bezirksgericht Tamsweg eine zweimonatige Haftstrafe auf Bewährung ausgefasst. Dagegen ging der Beamte juristisch vor. „Es tut mir unendlich leid, aber ich fühle mich unschuldig“, sagte der Mann am Donnerstag bei der Berufungsverhandlung.
Polizist versuchte Andreas nach Unfall zu reanimieren
Sein Verteidiger Kurt Jelinek plädierte auf einen Freispruch. Sein Mandant habe „keine strafrechtliche Schuld“. Und: „Er bedauert den Unfall über alle Maßen, hat 30 Minuten lang versucht den Jugendlichen zu reanimieren. Kurz war er wieder bei sich.“
Das Gericht bestätigte zwar den Schuldspruch, änderte die Strafe jedoch ab. Der Polizist fasste nun eine Geldstrafe aus. Der Lungauer muss 1320 Euro zahlen. „Hier liegt eine unbewusste Fahrlässigkeit vor. Man hätte damit rechnen müssen, dass der Jugendliche stürzen könnte – auch wenn die Verfolgung an sich sicherlich gerechtfertigt war“, hielt Richter Philipp Grosser fest. Er bedauerte die lange Verfahrensdauer und meinte abschließend: „Ich wünsche, dass die Sache damit einen Abschluss gefunden hat.“
Mutter kämpft auch weiterhin für Gerechtigkeit
Dies gilt allerdings nur für den strafrechtlichen Aspekt des tödlichen Unfalls. Vor dem Zivilgericht kämpft Katharina Gerhardter-Kinner kämpft weiter um Angehörigenschmerzengeld. „Durch sind wir noch lange nicht“, gibt sich die Lungauerin weiterhin kämpferisch.
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