Seit 2018 fordert die Kärntner FP, dass der Landtag bei Veräußerung von Landesvermögen zustimmen muss - ein rechtlich komplexes Unterfangen. Nun gibt es ein Gutachten dazu.
Prominente Beispiele wie den Verkauf des Flughafens 2018 oder die Veräußerung eines Feriendorfes am Ossiacher See 2019 geben die Kärntner Freiheitlichen an, wenn es darum geht, ihrer langjährigen Forderung nach einer Zustimmungspflicht des Landtages bei der Veräußerung oder Belastung von Landesvermögen, Nachdruck zu verleihen.
Aktuell benötigen solche Vorhaben – vorausgesetzt es handelt sich nicht um direktes Landesvermögen, sondern um Anteile, die von der Kärntner Beteiligungsverwaltung (K-BV) gehalten werden – nämlich lediglich die Zustimmung der Landesregierung. Sowohl SP als auch VP scheinen der blauen Forderung inhaltlich nicht abgeneigt; VP-Klubobmann Markus Malle: „Wir wollen dem Landtag größtmögliche Rechte einräumen.“
Rechtlich schwieriges Unterfangen
Auch Andreas Scherwitzl (SP) sieht das so: „Wir haben den Diskussionsprozess darüber schon begonnen.“ Doch woran scheitert es dann? Eine Änderung der gesetzlichen Grundlage ist hochkomplex und rechtlich schwierig; befinden sich doch die meisten Beteiligungen in ausgelagerten Anstalten wie eben der K-BV.
Aus Sicht des Gutachters sprechen keine Argumente dagegen, eine Zustimmungspflicht in der Landesverfassung zu verankern.
Auszug aus dem Gutachten
In der vergangenen Landtagssitzung versuchte die FP erneut ihr Glück – diesmal mit einem rechtlichen Gutachten als Ass im Ärmel. Darin stellt der Jurist Christoph Urtz fest, dass eine Verankerung der Zustimmungspflicht des Landtages durchaus zulässig sei.
Aber wie das mit Rechtsmeinungen nun einmal ist, müsse diese noch genau geprüft werden, heißt es seitens der Regierung. Nun wird sich der zuständige Ausschuss damit beschäftigen.
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