Gericht will Obduktion

„Mord-Gutachten“ im Krimi um Oma Helene

Wien
26.01.2024 14:00

Knalleffekt nach dem schrecklichen Verbrechen in einem Wiener Seniorenheim: Das Gericht hat jetzt nach dem tödlichen Heim-Überfall eine Obduktion angeordnet.

Dieses Verbrechen und auch das damit verbundene todtraurige Schicksal von Oma Helene bewegt das Land. Wie berichtet, war die 93-Jährige nur wenige Wochen nach dem Schock-Überfall im vermeintlich sicheren Zimmer ihres Seniorenheims „Häuser zum Leben“ in Wien-Wieden verstorben.

Der Horror-Überfall ereignete sich in diesem Seniorenheim.
Der Horror-Überfall ereignete sich in diesem Seniorenheim.(Bild: Zwefo)

„Mama hat sich aufgegeben“
Ihr Sohn, der beim Abschied im Krankenhaus bis zuletzt ihre Hand hielt, hatte in der „Krone“ angeklagt: „Mama hat sich aufgegeben.“

Gefesselt und sexuell missbraucht
Der von der Raubtruppe des Landeskriminalamts ausgeforschte mutmaßliche Täter ist ein 23-jähriger drogensüchtiger algerischer Asylwerber. Er soll die Seniorin - nur wenige Tage nach seinem Antrag auf Schutz - im Bett gefesselt, sexuell missbraucht und schließlich noch ihren am Körper getragenen Schmuck heruntergerissen haben.

(Bild: zVg, Krone KREATIV)

Das traumatische Erlebnis hat Oma Helene, die noch auf dem letzten Foto zwei Wochen vor der unfassbaren Tat bei einem Ausflug mit ihrem Sohn in die Kamera lächelte, offenkundig den Lebenswillen geraubt. Denn die 93-Jährige baute danach körperlich und geistig rasant ab.

Anklägerin will kausalen Zusammenhang untersuchen
Jetzt der Justiz-Paukenschlag: Das Begräbnis soll nach hinten verschoben werden, denn die zuständige Staatsanwältin im Wiener Landesgericht will die Leiche der Pensionistin gerichtsmedizinisch untersuchen lassen. Im trockenen Beamtendeutsch soll mittels eines beauftragten Gutachtens bzw. einer Autopsie einem möglichen kausalen Zusammenhang zwischen Vergewaltigung und Raub bzw. dem tragischen Ableben der 93-Jährigen nachgegangen werden. Der Nachweis ist freilich schwierig.

Bei Mordanklage droht lebenslange Haft
Gibt es aber eine dokumentierte Verbindung, ist auch eine Mordanklage möglich - und somit lebenslange Haft! Für die trauernde große Familie - zwei Kinder und mehrere Enkel bzw. Urenkel - sind die fortführenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft jedenfalls eine weitere Nervenprobe.

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