Freispruch von Mord

„Vier zu vier“ im „eins gegen eins“-Stecherprozess

Oberösterreich
26.01.2024 10:00

Die Geschworenen waren unentschlossen, ob der Messerstich in Wels ein Mordversuch war. Und Unentschieden bedeutet Freispruch. Aber nach Hause durfte der Angeklagte nicht, er wurde trotzdem verurteilt und beim Strafmaß griffen die Laienrichter tief in die Kiste.

„Machen wir eins zu eins“, hatten Täter (22) und Opfer (18) in Wels bei einem verkorksten Drogendeal ausgemacht, dann folgte ein lebensbedrohlicher Bauchstich und vor dem Landesgericht Wels ein „vier zu vier“. Denn die acht Geschworenen konnten sich bei einer fast dreistündigen Beratung nicht einigen, ob sie den geständigen Messerstecher wegen Mordversuchs verurteilen sollten oder nicht. „Und ein Unentschieden gilt als Freispruch“, erklärt Gerichtssprecher Johannes Huber.

„Eventualfrage“ wurde relevant
Doch für diesen Fall hatten die Berufsrichter vorgesorgt und eine „Eventualfrage“ gestellt. Ob der Bauchstich eine „absichtlich schwere Körperverletzung“ war, wie Anwalt Manfred Arthofer argumentierte. Und darauf konnten sich die Laienrichter einigen.

Ins Ohr gebissen
Zum Drüberstreuen war der Welser noch angeklagt, weil er in der Disco „Empire St. Martin“ einen anderen Gast geprügelt und gebissen hatte, nachdem ihm dieser auf die neuen Schuhe getreten war - aber das war nur ein Nebenschauplatz.

Strafrahmen zur Gänze ausgeschöpft
Doch dieser und zwei Vorstrafen wegen Körperverletzung, Suchtgift und Diebstahl veranlasste die Laienrichter beim Strafausmaß ungewöhnlich streng zu sein: sieben Jahre Gefängnis - wir berichteten. Maximum wären zehn Jahre gewesen. Verteidiger und Staatsanwalt gaben keine Erklärung ab, das Urteil ist nicht rechtskräftig - eine Berufung ist wahrscheinlich.

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