Mehrjährige Strafen

Schuldsprüche für alle Angeklagten im Hypo-Prozess

Österreich
24.05.2012 15:05
Mit vier Schuldsprüchen hat am Donnerstag der Kärntner Hypo-Prozess am Landesgericht Klagenfurt geendet. Der Schöffensenat unter Vorsitz von Richterin Sabine Roßmann verurteilte die Ex-Vorstände Wolfgang Kulterer (2. von li.) und Günter Striedinger (li.) zu dreieinhalb bzw. vier Jahren unbedingter Haft. Der Steuerberater Hermann Gabriel (2. von re.) erhielt viereinhalb Jahre, der Rechtsanwalt Gerhard Kucher (re.) vier Jahre. Verurteilt wurden sie wegen Untreue, Gabriel und Kucher als Beitragstäter.

Alle vier Angeklagten legten gegen die Urteile Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein. Die Causa landet somit beim Obersten Gerichtshof. Für Richterin Sabine Roßmann hat das Verfahren gezeigt, dass es "formalrechtliche und wirtschaftliche Standpunkte gibt". Diese stünden sich aber nicht kontroversiell gegenüber. In ihrer Bewertung stütze sie sich auf das Sachverständigengutachten, schließlich würden Banken regelmäßig von Wirtschaftsprüfern kontrolliert.

Roßmann spielte damit in ihrer Urteilsbegründung auf die Argumente der Verteidiger an, die den Gutachter mit dem Argument ablehnen wollten, er sei Wirtschaftsprüfer und nicht für das Bankwesen zertifiziert. Die Argumentation der Angeklagten, es handle sich um reine Rechtsauslegungen, wollte Roßmann nicht gelten lassen: "Ich habe mit der formell rechtlichen Betrachtung so meine Probleme." Bei der Strafbemessung kam Kulterer deshalb am niedrigsten weg, weil, so Richterin Roßmann, er der einzige war, bei dem nachweislich kein Mittelzufluss in seinem Nahbereich zu registrieren gewesen sei.

"Das war ganz klar vorbereitet"
Sie bezeichnete auch die Vorgangsweise als sehr fragwürdig: "Wenn man weiß, man darf keine Nebenabreden treffen, und schon vorher mit den Investoren Absprachen trifft, Vorbereitungen mit der Hypo Liechtenstein für die Finanzierung macht, dann war das ganz klar vorbereitet."

Was für die Richterin aber "wirklich ins Auge geht", sei die Vorgangsweise in Liechtenstein gewesen. Hier seien zahlreiche Vorschriften umgangen worden. Man dürfe an einen Kreditnehmer nicht mehr als 25 Prozent der Eigenmittel kreditieren. Für die 55 Millionen Euro hätte die Hypo Liechtenstein demnach 220 Millionen Eigenmittel aufweisen müssen. Um das zu umgehen, habe man das Volumen auf elf Gesellschaften aufgeteilt. Einen weiterer Grund für das Umgehungsgeschäft erklärte Roßmann so: "Eine andere Firma hätte solche Kredite niemals bekommen. Da haben Firmen Kredite bekommen, die nicht einmal 30.000 Franken Eigenkapital hatten."

Die Frage nach dem Schaden ergebe sich aus dem Vergleich des Mittelabflusses und des Mittelzuflusses. "Das ist genau die Cash-Flow-Methode, die der Gutachter angewendet hat."

Zum Thema "Wissentlichkeit", also dem vorsätzlichen Handeln, sagte die Richterin, Kulterer und Striedinger seien langjährige Bankmitarbeiter, Kucher und Gabriel Experten: "Daher kann ich Ihnen eine andere Ausgangsposition unterstellen." Es sei ja nicht über irgendein Thema geredet worden, sondern über die Eigenmittelknappheit der Bank.

"Hinter Bankgeheimnis versteckt"
"Bei Fragen der Wirtschaftsprüfer versteckt man sich hinter dem liechtensteinischen Bankgeheimnis." Es wäre ein Leichtes gewesen, den Berechtigten der Anstalten - dabei handelt es sich um den Schwager Gabriels - um die Unterlagen zu bitten und alles vorzulegen. Doch das sei nicht erfolgt. Auch das häufig strapazierte Argument, die anderen Banken hätten das auch gemacht, sei rechtlich nicht haltbar. Das sei wie beim Überschreiten eines Tempolimits, da könne man sich auch nicht auf die anderen rausreden.

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