Berliner Pannenshow
Chaos-Wahl muss in 455 Bezirken wiederholt werden
Wegen zahlreicher Pannen muss die Bundestagswahl 2021 in Berlin jetzt teilweise wiederholt werden. Das hat am Dienstag das Deutsche Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Die Wahl müsse in 455 von 2256 Wahlbezirken und den zugehörigen Briefwahlbezirken wiederholt werden.
Die Wiederholungswahl sei als Zweistimmenwahl durchzuführen, also mit Erst- und Zweitstimme. Gravierende Ergebniskorrekturen sind dadurch aber nicht zu erwarten. Der Wahltag am 26. September 2021 war in vielen Berliner Wahllokalen chaotisch verlaufen: Menschen mussten lange warten und Schlange stehen, Stimmzettel waren falsch oder fehlten ganz.
Vorübergehend mussten Wahllokale schließen oder blieben bis weit nach 18 Uhr geöffnet - dem Zeitpunkt, an dem die Stimmabgabe eigentlich vorbei sein sollte. Dann gibt es in der Regel erste Prognosen zum Ergebnis.
Zahl an Einsprüchen bremste Verfahren
Beim Bundestag wurden 1713 Einsprüche gegen die Bundestagswahl im Land Berlin erhoben, darunter auch einer des Bundeswahlleiters. Das seien rund achtmal so viele Einsprüche wie bei früheren Wahlen, hatte Richter Peter Müller bei der Verhandlung im Juli gesagt.
Dass so viel Zeit seit der Wahl vergangen ist, hatte Richter Müller mit dem zweistufigen Prüfverfahren erklärt: Zunächst ist das Sache des Bundestags, erst später des Verfassungsgerichts. Auch wegen der hohen Zahl an Einsprüchen sei selbst bei größtmöglicher Beschleunigung kein früherer Zeitpunkt möglich gewesen, sagte Müller.
Auch die Berliner Landeswahl musste bereits wiederholt werden, allerdings in Gänze und nicht nur in einzelnen Wahlbezirken.
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