Ist das rechtens?

Sekunden-Duell um eine 36-Euro-Parkstrafe

Wien
17.12.2023 16:00

Eine Wiener Handyparkerin war beim Tippen um wenige Sekunden langsamer als der Parksheriff. Daher erhielt sie einen Strafzettel. Hätte sie den Parkschein in Papierform gelöst, wäre sie ohne Bußgeld davongekommen. Ist das rechtskonform?

Zur Vorgeschichte: Unternehmerin Rebecca A. fährt zum Geschäftslokal ihres Vaters in der Nußdorfer Straße und stellt ihren Wagen wenige Meter entfernt ab. Sie steigt aus und löst beim Auto (!), wie sie beteuert, einen Handyparkschein für 30 Minuten. Dabei bemerkt sie einen Parksheriff, der an seinem Erfassungsgerät etwas eintippt. Die Floridsdorferin geht ins Geschäft, kommt etwa 25 Minuten später zurück und findet ein Organstrafmandat vor. Begründung: kein gültiger Parkschein. Ausgestellt um 17.26 Uhr.

(Bild: Klemens Groh)

Sekunden, die entscheiden
Und jetzt wird es spannend: Laut Protokoll der Handyparkfirma (liegt der „Krone“ vor) hatte sie ihren Parkschein ebenfalls um 17.26 Uhr gelöst. „Eine Frechheit, reine Abzocke“, sagt die Betroffene. Denn: Hätte sie den Parkschein in Papierform gelegt, hätte sie wegen der 15-Minuten-Kulanzregel, keine Strafe bekommen. Ist das nicht eine Ungleichbehandlung und damit rechtswidrig?

Rebecca A. löste Parkschein und muss dennoch zahlen
Rebecca A. löste Parkschein und muss dennoch zahlen(Bild: zVg)

Laut MA 67 (Parkraumüberwachung) sei entscheidend, ob sich der Lenker vom Fahrzeug entfernt, bevor die Bestätigung der Abstellanmeldung erhalten wurde. Andernfalls wäre nicht ausgeschlossen, den Parkschein nur dann zu aktivieren, wenn man ein Parkraumüberwachungsorgan bemerkt. Und: Auch Papierparkscheine müssten im Auto ausgestellt werden.

ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer rät eher zu zahlen. In Österreich gelte das Prinzip im Zweifel für ...
ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer rät eher zu zahlen. In Österreich gelte das Prinzip im Zweifel für die Strafbehörde.(Bild: ÖAMTC/Postl)

ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer kennt mehrere Fälle, wo sich Strafe und Handyparkschein auf die Minute gleichen. Er rät: Die 36 Euro bezahlen, denn in Österreich gelte das Prinzip im Zweifel für die Strafbehörde. Nicht ausgeschlossen ist, dass Parksheriffs von der Ferne einparkende Autos ins Visier nehmen und bewusst ein Bußgeld buchen, um ihre Strafstatistik zu verbessern. Laut Hoffer trägt der Autofahrer das Risiko, bis er die Bestätigung der Abstellberechtigung am Smartphone hat. „Daher zur Sicherheit auch Papierparkscheine mitführen“, so der Experte.

Eindeutig wäre der Nachweis, wer schneller gewesen ist, wenn beide Seiten eine Sekundengenaue Auswertung hätten. Wird aber nicht gemacht. Wieso? Fachleute sehen ein Eichrisiko, auch hier könnten Fehler passieren. Zudem könnte es das System verteuern. 

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