Jetzt wird’s ernst: Der Landtag verhandelt am Mittwoch über ein neues Hundehaltegesetz. Tierschutzlandesrat Michael Lindner will eine Zusatzprüfung für große Vierbeiner, die ÖVP eine Liste mit nachweislich gefährlichen Rassen.
Insgesamt 168-mal bissen Hunde im vergangenen Jahr in OÖ zu. 49 Angriffe stammen von unbekannten Rassen, 22 von Schäferhunden, 20 von Terriern (siehe Grafik unten). Zum Vergleich: Rund 82.000 Vierbeiner sind bei uns gemeldet. Für sie – beziehungsweise für ihre Besitzer – gelten bald neue Regeln.
Was genau sich für Hundehalterinnen und Halter ändert, das wird ab heute im Unterausschuss des Landtags verhandelt. Dort legt Tierschutzlandesrat Michael Lindner (SPÖ) acht Wochen nach der tödlichen Attacke auf eine Joggerin in Naarn seine Vorschläge für ein neues Hundehaltegesetz vor – die „Krone“ kennt die Details.
Kurs nur mehr in Präsenz
„Wichtig ist mir, die Standards in der Ausbildung zu heben“, sagt Lindner. Heißt: Bisher konnten Herrchen und Frauchen den verpflichtenden 6-stündigen Sachkundekurs online absolvieren, künftig sollen ihn alle Hundebesitzer persönlich besuchen müssen.
Die zweite Änderung betrifft sogenannte auffällige Hunde, die sich etwa aggressiv verhalten. Sie sollen bei erhöhter Gefährdung in letzter Instanz leichter abgenommen werden können, zudem sollen Bürgermeister mehr Möglichkeiten zum Handeln bekommen.
Hundeführerschein für große Tiere
Drittens schwebt Lindner eine „40/20-Regel“ vor: Besitzer von Hunden mit mehr als 40 Zentimeter Widerristhöhe (von den Füßen bis über die Schulter) oder mit mehr als 20 Kilo Körpergewicht sollen einen Praxistest, quasi einen Hundeführerschein, machen müssen. „Ziel ist, sich das Gespann von Mensch und Tier anzusehen“, so der Landesrat. Etwa: Hat der Halter sein Tier im Griff, wenn eine Joggerin vorbeiläuft?
Für den Großteil wird die zusätzliche Überprüfung kein Problem sein. Ziel ist, sich das Gespann von Mensch und Tier anzusehen.
Michael Lindner, SPÖ Tierschutzlandesrat
Sechs gefährliche Rassen
ÖVP-Klubchef Christian Dörfel will „zwischen Familienhunden und Kampfhunden unterscheiden“.
Unserer Ansicht nach muss ganz einfach zwischen Kampfhunden und Familienhunden unterschieden werden.
Christian Dörfel, ÖVP Klubobmann
Strengere Regeln sollen, geht es nach Dörfel, jedenfalls explizit für sechs Rassen gelten: Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Dogo Argentino, Pit Bull Terrier und Tosa Inu. Das neue Gesetz soll im ersten Quartal 2024 beschlossen werden.
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