Wegen hoher Kosten
Ungarn hat heuer 1634 Schlepper freigelassen
In Ungarn sind heuer von Jahresanfang bis Oktober 1634 wegen Menschenhandels verurteilte Strafgefangene freigelassen worden. Als Begründungen führte das Innenministerium die Überbelegung der Gefängnisse und hohe Haftkosten an.
Die ungarische Regierung hatte im Frühjahr die Freilassung ausländischer Schlepper beschlossen. Diese müssen laut dem Erlass innerhalb von 72 Stunden nach der Haftentlassung Ungarn verlassen. Den Rest ihrer Strafe sollen sie in ihren Heimatländern verbüßen.
Ungarische Gefängnisse den Ungarn?
Laut Staatssekretär Bence Rétvári geht die Unterbringung der ausländischen Verurteilten aus verschiedenen Kulturen und deren Verköstigung mit erhöhten Kosten einher. Die ungarischen Gefängnisse dienten nicht dem Ziel, Insassen aus verschiedenen Kulturen zu verwahren, zitierte das Online-Portal „444.hu“ den Staatssekretär.
Ihm zufolge sind die ungarischen Gefängnisse gerade wegen der mehr als 2000 Schlepper überbelegt. Diese Gruppe mache auch jetzt noch 8,5 Prozent aller Häftlinge aus.
Opposition sieht Terrorgefahr
Die oppositionelle Demokratische Koalition (DK) wirft der Regierung des rechtsnationalen Ministerpräsidenten Viktor Orbán vor, sie überschütte mit der massenhaften Freilassung der Schlepper Ungarn mit Terroristen. Man erwarte sich von Innenminister Sándor Pintér in der Frage eine Risikoanalyse zu den möglichen Folgen für die nationale Sicherheit.
Immerhin gehe aus einem aktuellen Bericht zur nationalen Sicherheit hervor, dass in Ungarn agierende Schlepperbanden mit den afghanischen Taliban in Kontakt stehen. Mit deren Hilfe hätten Mitglieder islamistischer Terrororganisationen, vom Balkan kommend, die ungarische Grenze passieren können, so die DK in der Aussendung.
Kritik aus EU und Wien
Orbáns Regierung hatte Ende April beschlossen, einen Teil der zu dieser Zeit insgesamt 2600 in Ungarn wegen Menschenhandels Inhaftierten freizulassen. Österreich hatte das kritisiert und daraufhin die Grenzkontrollen zu Ungarn verschärft. Die EU-Kommission leitete in der Sache ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn ein.
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