Prozess in Feldkirch

Das Gefängnis als Sehnsuchtsort

Vorarlberg
27.10.2023 17:25

Ein mehrfach vorbestrafter Unterländer hat im Prozess am Landesgericht Feldkirch regelrecht um eine Haftstrafe gebettelt. Aufgrund seiner Drogensucht wollte er sich nicht den Verlockungen der Freiheit aussetzen. 

„Grüß Gott, Herr K.! Wir kennen uns ja schon. Sie wissen eh, wie es abläuft“, begrüßt Richter Christoph Stadler den 38-jährigen Angeklagten. „Jo eh“, antwortet der Mann, der seit fünf Wochen wegen gewerbsmäßigem Diebstahl und unbefugter Inbetriebnahme eines Fahrzeugs in Untersuchungshaft sitzt.

41 Kisten Bier geklaut
Zu den Taten: In einer Brauerei bricht der Arbeitslose Mitte September mehrere Automaten auf und fladert insgesamt 420 Euro. Anschließend zwängt er sich unter einem Rolltor durch, klaut 41 Kisten Bier aus der Produktionshalle und transportiert diese mit einem „Leihfahrzeug“, das er zuvor kurzgeschlossen hat, ab. Wenige Tage später bricht er in ein Firmengebäude in Hohenems ein und stiehlt aus einem Tresor 3500 Euro.

Richter Christoph Stadler tat dem Angeklagten den „Gefallen“ und schickte ihn zurück in seine Zelle.
Richter Christoph Stadler tat dem Angeklagten den „Gefallen“ und schickte ihn zurück in seine Zelle.(Bild: Chantal Dorn)

Lieber Gefängnis als die Verlockungen der Freiheit
„Ja, ja, der Fall ist klar“, bekennt sich der Angeklagte schuldig. Trotzdem hakt der Herr Rat nach: „Herr K., Sie sind doch erst aus der Haft entlassen worden. Wieso stellen Sie jetzt schon wieder etwas an?“ Worauf der Alkohol- und Kokainsüchtige antwortet, dass er sich ja bessern wollte. So sei er etwa für zwei Wochen auf eine Alpe gesiedelt, um in sich zu gehen. Aber dann habe er die falsche Entscheidung getroffen.

„Meine Sucht ist meine Schwäche. Darum brauche ich eine Therapie. Die könnte ich schon im April antreten“, zeigt sich der 38-Jährige einsichtig. Damit er bis dahin ja keinen Blödsinn mehr macht, bittet er den Richter, von einem Haftaufschub abzusehen und ihn wieder hinter schwedische Gardinen zu schicken.

Der Herr Rat verurteilt den Geläuterten im Sinne der Anklage zu 15 Monaten Gefängnis. „Dann sind Sie bei guter Führung Anfang Mai draußen und können die Therapie antreten.“ Der Verurteilte dankt es ihm mit einem Lächeln und marschiert zurück in seine Zelle.

Porträt von Chantal Dorn
Chantal Dorn
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