NS-Tattoos gezeigt

Freibad-Nazi: Staatsanwalt ist Strafe zu gering

Oberösterreich
29.09.2023 14:57

Die Justiz wird sich mit einem 32-jährigen Innviertler, der wegen Wiederbetätigung am vergangenen Dienstag im Landesgericht Ried im Innkreis zu zwei Jahren Haft, davon acht Monate unbedingt, verurteilt worden war, erneut beschäftigen müssen ...

Der Mann hatte zwar das Urteil angenommen, aber dem Staatsanwalt ist die Strafe zu gering: Er meldete dagegen innerhalb der gesetzlichen Frist Berufung an. Der 32-Jährige hatte im Freibad von Braunau zweimal seine NS-Tattoos zur Schau gestellt, was er auch gestand. Die Motive der Tattoos reichen u.a. von einem „Blut und Ehre“-Schriftzug über die Initialen A.H. (Adolf Hitler, Anm.), einem Sonnenrad bis hin zu einem SS-Totenkopf.

Muss Tattoos verändern
Zum Prozess war der Mann, der schon in einem früheren Prozess vom Gericht die Weisung erhalten hatte, die Tattoos entfernen zu lassen, mit langärmeligem Hemd und langer Hose erschienen. Auch dieses Mal erfolgte zusätzlich zur Strafe die Weisung, vier der Tätowierungen binnen eines Jahres nach Haftentlassung zu verändern.

 OÖ-Krone
OÖ-Krone
Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare
Eingeloggt als 
Nicht der richtige User? Logout

Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.



Kostenlose Spiele