„Irgendwie muss man ihm vor Augen führen, dass das so nicht weitergeht“, fordert die Staatsanwältin. Drei abgesessene Haftstrafen und Anstaltsaufenthalte seit 1981 halfen bei dem Wiederholungstriebtäter nicht. Ein Schöffensenat in Wien verurteilt ihn in seinem vierten Vergewaltigungsprozess nun zu 14 Jahren Haft.
Bereits drei Mal stand der Tiroler vor Gericht. Immer wegen Vergewaltigung - zweimal blieb es beim Versuch. Dreimal wurde der 63-Jährige auch in eine - damals noch - Anstalt für geistig-abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Sogar trieb-hemmende Medikamente musste der Mann nehmen ...
Doch jegliche Strafen und Maßnahmen blieben ohne Erfolg. Denn nun sitzt der Tiroler erneut auf der Anklagebank - wieder wegen einer versuchten Vergewaltigung. Anfang Juni schaltete er eine Anzeige in einer Jobbörse: Hundesitterin gesucht! „Es sollten sich bitte junge Damen melden“, konkretisiert die Staatsanwältin.
„Zieh dich aus!“
Und das tat eine 19-jährige Studentin: „Am Anfang war er wirklich eine sehr liebe Person.“ Das schwenkte um, als sich der 63-Jährige mit einem Küchenmesser über die junge Frau beugte und forderte: „Zieh dich aus!“ Doch „geistesgegenwärtig und stark“, wie die Anklägerin das Opfer beschreibt, griff sie den Bierkrug neben sich und schlug damit zu, konnte so flüchten.
Der dreifach rückfällige Tiroler spricht von einer Tat aus Panik und Verzweiflung. „Ich dachte, ich habe Krebs und, dass ich auf jeden Fall sterben werde.“ Er hätte der Studentin angeboten, ob sie denn nicht gegen Geld für andere Gefälligkeiten außer Hundesitten bereit wäre. „Ich wollte mit ihr Zärtlichkeiten austauschen, aber keinen Sex.“ - „Mit einer 19-Jährigen?“, so die fassungslose Nachfrage von Richter Christoph Bauer.
Vierte Unterbringung beantragt und empfohlen
Zusätzlich zu einer Verurteilung wegen versuchter Vergewaltigung beantragt die Staatsanwaltschaft auch eine Unterbringung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum. Laut Gerichtspsychiater leidet der 63-Jährige an einer schweren kombinierten Persönlichkeitsstörung mit einer hohen Rückfallwahrscheinlichkeit - bestätigt durch die erneute Tat.
Ich bin aber zu wenig prominent und habe nicht drei Anwälte, so wie ein gewisser Burgschauspieler. Also steht das Urteil schon fest. Die Chance, dass ich das kriege, wie der Teichtmeister, habe ich nicht.
Angeklagter im Landesgericht Wien
„Sind Sie krank?“, möchte Bauer nun vom Angeklagten selbst wissen. „Ich hab‘ sicher einen Huscher“, räumt er ein und empört sich im nächsten Satz: „Ich bin aber zu wenig prominent und habe nicht drei Anwälte, so wie ein gewisser Burgschauspieler. Also steht das Urteil schon fest. Die Chance, dass ich das kriege, wie der Teichtmeister, habe ich nicht.“
„Bleibt nichts übrig, als Sie wegzusperren“
Es handle sich auch um ein ganz anderes Delikt, schneidet Herr Rat dem Mann das Wort ab. Der Schöffensenat verurteilt den Tiroler zu 14 Jahre Haft - es kam auch eine Strafverschärfung zum Tragen. „Alles ist gescheitert, also bleibt dem Gericht nichts mehr anderes übrig, als Sie wegzusperren“, begründet Richter Christoph Bauer.
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