Hätten sich die Vorwürfe bestätigt, dann dürfte sich dieser Großvater aus OÖ nicht mehr liebevoll Opa nennen. Er soll seine Teenager-Enkelin für seine Fantasien missbraucht haben, stand aber nicht wegen sexuellen Missbrauchs vor Gericht. Das Urteil, ein Freispruch, ist noch nicht rechtskräftig.
Zwei Jahre lang soll es, wie die Anklage formuliert, „zahllose Angriffe“ gegen das damals 14- bzw. 15-jährige Mädchen gegeben haben. Immer wieder soll sich der heute 61-jährige Opa an der Enkelin vergriffen haben. Da es allerdings nie zu dem Beischlaf gleichzusetzenden Handlungen gekommen ist, lautet die Anklage „nur“ auf Missbrauch des Autoritätsverhältnisses und sittliche Gefährdung von Personen unter 16 Jahren.
Paragraf 208 StGB
Wer eine Handlung, die geeignet ist, die sittliche, seelische oder gesundheitliche Entwicklung von Personen unter sechzehn Jahren zu gefährden, vor einer unmündigen Person oder einer seiner Erziehung, Ausbildung oder Aufsicht unterstehenden Person unter sechzehn Jahren vornimmt, um dadurch sich oder einen Dritten geschlechtlich zu erregen oder zu befriedigen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen, es sei denn, dass nach den Umständen des Falles eine Gefährdung der unmündigen oder Person unter sechzehn Jahren ausgeschlossen ist.
Unsittlich berührt und genötigt
Der Opa aus dem Bezirk Grieskirchen soll das Mädchen, um sich selbst zu erregen, unsittlich berührt und sie auch genötigt haben, mit ihm einen Pornofilm anzusehen. Der Prozess am Landesgericht Wels endete im Zweifel mit einem Freispruch, die Aussagen des Mädchens waren zu wenig schlüssig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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