Wegen gefährlicher Drohung und Nötigung ist am Mittwoch ein 47-jähriger Mann am Landesgericht Feldkirch zu einer knackigen Geldstrafe verurteilt worden.
Bereits im Jänner wegen gefährlicher Drohung zu einer teilbedingten Geldstrafe verurteilt, sind es diesmal zwei Strafanträge, denen sich der 47-Jährige gegenübersieht: gefährliche Drohung und Nötigung.
Ein heftiger Ausraster
Darum geht es: Anfang April hämmert der Angeklagte aus nichtigem Grund gegen die Tür des Nachbarn und schreit, dieser solle herauskommen, damit er ihn kaltmachen könne. Polizei und Rettung schreiten ein. Dem Sanitäter droht er: „Ich schlag Dir die Fresse ein, wenn ich Dich das nächste Mal sehe!“ Auf Nachfrage von Richterin Lisa Pfeifer, was denn der Grund für den Ausraster gewesen sei, antwortet der sichtlich aufgewühlte Beschuldigte: „Ich war unzufrieden mit der Wohnsituation und fühlte mich von der Vermieterin nicht ernst genommen.“
Drohmails mit einem „bösen Erwachen“
In mehreren E-Mails habe er sich bei der Frau über gewisse Missstände im Haus beschwert. Einmal habe er sie angesprochen, weil auf seinem Balkon zwei wildfremde Menschen gehockt seien. Da habe sie ihn fast ausgelacht. Worauf der Gefrustete die Frau mit Drohmails bombardiert. Nachdem er der Vermieterin mit einer „profunden Vendetta“ droht und ihr ein „verdammt böses Erwachen“ prophezeit, leitet diese schließlich rechtliche Schritte ein.
„Ich bin ein bellender Hund, ich beiße nicht“, entschuldigt sich der Mann bei Gericht. Unter der Voraussetzung, dass er unverzüglich seine sieben Sachen packt, die Wohnungsschlüssel abgibt und verschwindet, verzichtet das Opfer auf ein Schmerzensgeld. Richterin Lisa Pfeifer verurteilt den Mann nicht rechtskräftig zu einer teilbedingten Geldstrafe von 5400 Euro.
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