Der vor den Kopf gestoßene Genosse Berthold Felber aus dem Burgenland bringt eine Anfechtungsklage beim Landesgericht Wien ein. Darin wird erneut die Stimmauszählung sowie manch anderes kritisiert.
Das Drama um die Wahl des neuen SPÖ-Bundesparteichefs ist nun um ein weiteres Kapitel reicher: Felber, der als Mitglied der Bezirksorganisation Oberpullendorf selbst Bundesparteichef werden wollte, hat seine Ankündigung wahr gemacht und eine Nichtigkeits- bzw. Anfechtungsklage beim Landesgericht für Zivilsachen in Wien eingebracht.
Ignoriert und ausgeschlossen
Felber argumentiert, dass er sich fristgerecht für die Wahl des Bundesparteichefs beworben habe. Von der Bundes-SPÖ sei das aber lange Zeit ignoriert worden, beim außerordentlichen Parteitag sei er nicht einmal in den Sitzungssaal gelassen worden. Als er schon zu Hause war, sei ihm dann mitgeteilt worden, dass er doch zur Wahl zugelassen sei. Felber führt auch das ganze Debakel um die Stimmauszählung nochmals ins Treffen.
„Absolut nichtige Wahl“
Aufgrund dessen sei „von einer absolut nichtigen Wahl, zumindest aber von einer anfechtbaren Wahl, auszugehen, zumal die dargestellten Mängel geeignet sind, das Wahlergebnis massiv zu beeinflussen und das Ergebnis zweifelhaft erscheinen zu lassen“, heißt es in der Klage. Ein Delegierter habe Felber zudem mitgeteilt, ihm seine Stimme gegeben zu haben. Der Zettel sei aber als ungültig gewertet worden. Auch deswegen sei die Wahl absolut nichtig und anfechtbar.
Kein Schiedsgericht
Einen Antrag zur Einsetzung eines Parteischiedsgerichts im Zusammenhang mit der Wahl des Bundesparteivorsitzenden der SPÖ hatte er schon im Juni eingebracht. Dieser sei aber vom Bundesparteivorstand einstimmig ohne Begründung schriftlich abgelehnt worden, so Felber.
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