"Causa Roznik"

Braunbär illegal erlegt: Freispruch für Kärntner Jäger

Kärnten
11.01.2012 13:01
Ein Kärntner ist am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt vom Vorwurf, einen Braunbären illegal erlegt zu haben, im Zweifel freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte dem mittlerweile 48-jährigen Jäger vorgeworfen, Ende Mai 2009 den Braunbären "Roznik" im Grenzgebiet zu Slowenien geschossen zu haben. Das Gericht sah die Schuld des gelernten Fleischhauers aber nicht als erwiesen an.

Die Anklage warf dem Mann vor, das Tier geschossen, fachmännisch zerteilt und mit seinem Traktor abtransportiert zu haben. "Viele Mosaiksteine als Beweise ergeben gemeinsam das Bild, dass der Angeklagte der Täter war und verurteilt gehört", sagte der Staatsanwalt. "Außerdem hatte er angegeben, am Abend der Tat in Klagenfurt gewesen zu sein, was laut Rufdatenerhebung nicht stimmt."

Vier Zeugen hatten zudem ausgesagt, einen Schuss aus der Richtung des Anwesens des Angeklagten gehört zu haben. Die Decke, in der der Kadaver des Bären ohne Haut, Kopf und Tatzen in einem Bachbett im slowenischen Logartal (Logarska Dolina) abgelegt worden war, hatten die Zeugen dem Angeklagten zugeordnet. "Im Kofferraum des Angeklagten wurden Fasern dieser Decke gefunden", sagte der Staatsanwalt.

Mandant ist "Sündenbock für vieles"
Ganz anders argumentierte die Verteidigung: "Der einzige Fehler des Angeklagten war die Falschangabe seines Aufenthaltsortes des möglichen Tatabends." Er habe einer Vorverurteilung durch seine Verwandten, mit denen er teilweise verfeindet ist, entgehen wollen, erklärte der Verteidiger in seinem Plädoyer. "Mein Mandant ist in seinem Dorf der Sündenbock für vieles - es gibt keinen direkten Beweis, dass er der Täter war." Die gefundene Decke "ist alles andere als ein Unikat".

Auch gebe es keinen Nachweis, dass der mit einem Peilsender ausgestattete Bär tatsächlich am 30. Mai, dem Tag seiner letzten Ortung, getötet worden sei. "Er hätte auch in einem Funkloch sein können. Die Analyse des Verwesungsgrades hat auch ergeben, dass das Tier am 11. Juni, an dem es tot gefunden wurde, seit sieben bis neun Tagen tot war - also wurde der Bär zwischen dem 2. und 4. Juni erlegt", so der Anwalt.

"Keine geschlossene Indizienkette der Beweise"
Da der Kadaver des Tieres gekühlt worden sein könnte, wurden Kühlhäuser der Umgebung untersucht. Spuren wurden allerdings keine gefunden. Auch am Grundstück, im Haus und am Traktor des im Zweifel Freigesprochenen hatten die Kriminalisten keine Beweise gefunden.

"Die Familie des Angeklagten ist tief zerrüttet. Die Aussagen der Verwandten als Zeugen sind daher nicht so wesentlich", begründete das Gericht den Freispruch im Zweifel. "An der Decke, in der der Kadaver eingewickelt war, wurden keine Spuren des Angeklagten gefunden. Insgesamt ergibt sich keine geschlossene Indizienkette der Beweise." Auch das Fell des Bären sei nie gefunden worden, die zahlreichen DNA-Untersuchungen hätten keine belastenden Ergebnisse gebracht, so das Gericht.

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