Doch kein Mordversuch

Kurios: Täterin und Opfer zusammen auf Anklagebank

Gericht
26.07.2023 19:07

Sie waren ein Liebespaar. Doch die Beziehung war von Gewalt geprägt. Zweimal, im April und im Juli 2022, verlor die 26-jährige Hauptangeklagte die Nerven und stach ihrem Freund in Rücken bzw. Brust. An den Folgen der zweiten Attacke hätte der in Wien als Koch arbeitende Slowake sterben können. Trotzdem log er bei der Polizei und sagte: „Ich bin überfallen worden.“

Als die Angeklagte von den Justizwachebeamten zum Verhandlungssaal gebracht wird, blickt das Opfer erstmals auf. Der 28-Jährige slowakische Staatsbürger wartet neben der Türe auf den Prozessbeginn und hatte bis dahin den Kopf in seine Hände gelegt. Die wegen Mordversuchs angeklagte 26-Jährige ist seine frühere Lebensgefährtin, die er abgöttisch geliebt haben dürfte.

Opfer: „Albaner haben mich niedergestochen“
Anders lässt es sich auf den ersten Blick nicht erklären, dass er trotz zweimaliger Messerattacken in den Rücken die Täterin deckte. „Auch das Opfer sitzt hier in der Mitte. Der Mann ist ebenfalls angeklagt“, erklärt die Staatsanwältin den verwunderten Geschworenen. Denn sowohl beim ersten Vorfall am 28. April 2022 als auch bei der zweiten Messerattacke am 31. Juli 2022 log der Koch in Bezug auf die Herkunft seiner Stichverletzungen im Brustbereich unter der Schulter. „Beim ersten Mal sagte er, er sei Opfer eines Raubes geworden. Beim zweiten Mal gab er bei der Polizei an, er sei von Albanern niedergeschlagen worden“, führt die Staatsanwältin aus.

Anwalt: „Das war kein Mordversuch, sondern eine Körperverletzung“
„Ich liebe sie. Ich wollte nicht, dass sie irgendwie zur Verantwortung gezogen wird“, meint der Mann, der ebenfalls zur Gewalt neigt. Der von Andreas Schweitzer verteidigte Zweitangeklagte hat zwei Vorstrafen in der Slowakei und eine wegen schwerer Körperverletzung in Österreich. „Es war eine toxische Beziehung mit Schlägen, Watschen und Würgen. Nach einem der Vorfälle hatte meine Mandantin einen gebrochenen Fuß“, führt auch Verteidiger Nikolaus Rast aus, der die 26-Jährige verteidigt. Er plädiert auf absichtlich schwere Körperverletzung, wie die Staatsanwaltschaft die Vorfälle zuerst auch eingestuft hatte: „Das war definitiv kein Mordversuch."

Angeklagte hat eine Persönlichkeitsstörung
In ihrer Befragung berichtet die Angeklagte von der gewaltreichen Beziehung: „Wir waren komplett betrunken. Er wurde handgreiflich, hat meinen Kopf gegen die Küchenzeile gedrückt. Da hab ich nach dem Fleischmesser gegriffen“, verteidigt sich die Frau, die angibt, dass bei ihr schon in der Kindheit eine Borderline-Persönlichkeitsstörung diagnostiziert wurde. 

Freispruch vom Mordversuch
„Sie reagiert bei Kleinigkeiten explosiv und aggressiv“, attestierte auch Gerichtsgutachter Peter Hofmann eine emotional instabile Persönlichkeitsstörung. Vom angeklagten Mordversuch wurde die Frau von den Geschworenen 8:0 freigesprochen. Für absichtlich schwere Körperverletzung muss sie 3 Jahre und 2 Monate absitzen. Zudem erfolgt die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum. Ihr Ex wurde wegen falscher Beweisaussage zu drei Monaten bedingt verurteilt.

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