Ein Wiener Pensionist griff in einer Ausnahmesituation versehentlich zu altem Parkschein. Nun soll er 70 Euro Strafe zahlen!
Im März ereilte Engelbert S. ein ganz besonders harter Schicksalsschlag. Nach unzähligen gemeinsamen Jahren starb einer seiner besten Freunde. Und so machte sich der Wiener Senior schweren Herzens von seinem Wohnsitz im vierten Bezirk auf den Weg zum Maurer Friedhof. Ganz durcheinander sei er gewesen, erzählt er der „Krone“ im Gespräch. Kein Wunder, „psychisch geht es einem bei so einer Beerdigung ja nie gut“.
„Alter Schein“
Einen Parkschein füllte der 76-Jährige selbstverständlich pflichtbewusst aus - nur um, als er vom Friedhof zurückkam, aus allen Wolken zu fallen. Ein Strafzettel steckte hinter dem Scheibenwischer. „Alter Schein“ stand handschriftlich daraufgekritzelt. Erst dann kam Engelbert S. darauf, dass er nach den alten Parkscheinen gegriffen hatte, die seit Kurzem nicht mehr gültig sind.
Vergebliche Bitten um Kulanz
Endlos bat und bettelte er bei der zuständigen MA 67 um Gnade, schließlich habe er die Stadt unwissentlich „um nur 50 Cent geprellt“. Doch keine Chance, es blieb bei 36 Euro Strafe. Aus der Anonymverfügung wurde rasch eine Anzeige von 70 Euro. „Da kotzt du dich an“, ist der Pensionist verärgert über den Mangel an Kulanz. Jederzeit würde er den Aufpreis auf die alten Parkscheine bezahlen, jetzt gehe es ihm aber ums Prinzip. „Da wiehert der Amtsschimmel halt ganz besonders laut“, seufzt S. Ob er die 70 Euro nun zahlen wird, ließ er offen.
Kommentare
Liebe Leserin, lieber Leser,
die Kommentarfunktion steht Ihnen ab 6 Uhr wieder wie gewohnt zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
das krone.at-Team
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.