Brigadier vor Gericht

Zum Sex gedrängt: So verteidigt sich Militär-Chef

Niederösterreich
11.07.2023 12:45

NÖ-Militärkommandant Martin Jawurek wegen Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung vor Gericht. Er soll eine Mitarbeiterin bei einer Veranstaltung zum Sex gedrängt haben. Noch vor der Einvernahme des Angeklagten wurde die Öffentlichkeit vom Prozess ausgeschlossen. Prozess vertagt.

In diesem Fall steht Aussage gegen Aussage. Darüber, was am 8. November des Vorjahres bei einer feucht-fröhlichen Veranstaltung in der Kaserne in St. Pölten spät Abends passiert sein soll, gehen die Sichtweisen und Schilderungen auseinander. Auf der einen Seite die von Martin Jawurek, ehemaliger Militärkommandant von Niederösterreich und auf der anderen Seite jene der Bundesheer-Mitarbeiterin. Die beiden sollen sich seit sieben Jahren gekannt und ein „gutes Verhältnis“ gehabt haben - natürlich rein beruflich. So hätten sie etwa ihre Leidenschaft für den Rosengarten geteilt. Privaten Kontakt habe es aber keinen gegeben.

„Angeheiterter Abend“
Beide waren „ein Leben lang“ beim Bundesheer tätig, Jawurek war als Militärchef ihr Vorgesetzter. Der 57-Jährige soll an besagtem Abend das „Autoritätsverhältnis“ ausgenutzt und die Frau „etwas angeheitert für ein Vier-Augen-Gespräch in einen dunklen Nebenraum gelockt, sich ihr angenähert und seine Hose geöffnet“ haben. Danach habe er sie mit den Worten „Stell dich nicht so an“ aufgefordert, ebenfalls ihr Hose auszuziehen, was sie dann auch tat. Es kam zum Geschlechtsverkehr.

(Bild: P. Huber)

Nun muss sich NÖ-Militärkommandant Martin Jawurek wegen Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung am Landesgericht St. Pölten verantworten. Laut Staatsanwaltschaft habe er eindeutig seine „Machtposition“ ausgenutzt. „Du willst ja in die Küche rüber“, soll er die Gastronomie-Mitarbeiterin mit einem „Wink“ auf eine erhoffte Versetzung unter Druck gesetzt haben. Das Opfer habe sich danach einem Vorgesetzten anvertraut, der den Vorfall meldete und die Causa schließlich ins Rollen brachte. „Einem Militärkommandanten widerspricht man nicht“, soll die Frau bei ihren Einvernahmen mehrfach angegeben haben. Sie selbst hätte nicht gewollt, dass die Sache ans Licht kommt.

Jawurek bestreitet Vorwürfe
Ja, er habe Sex mit ihr gehabt - so viel stehe auch aus Sicht des Angeklagten fest. Aber: „Hierbei handelt es sich um einen nicht sehr klugen, aber einvernehmlichen Fall von Geschlechtsverkehr“, erklärt Verteidiger Manfred Ainedter und sieht den Tatbestand der Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung weder objektiv noch subjektiv erfüllt. Der Übergriff hätte in dieser Art und Weise schlichtweg nicht stattgefunden, bezeichnet Ainedter die Schilderungen der Staatsanwaltschaft als „inhaltlich und sachlich unrichtig“. Es habe sich nämlich nicht um ein abgedunkeltes Nebenzimmer gehandelt, außerdem hätte Jawurek - in Anspielung auf die erhoffte Versetzung - mit Personaldingen nichts zu tun. Schlussendlich hätte die Mitarbeiterin auch noch „Oralverkehr an ihm durchgeführt“, ortet die Verteidigung einen Beweis für die Freiwilligkeit. Die Frau habe zu keinem Zeitpunkt zu erkennen gegeben, dass sie den Geschlechtsverkehr nicht wolle.

Laut Staatsanwaltschaft habe Jawurek mit „subtilen Mitteln versucht, sein Opfer gefügig zu machen“. Noch vor der Einvernahme des Angeklagten wurde die Öffentlichkeit vom Prozess ausgeschlossen. Zur Vernehmung weiterer Zeugen wurde vertagt - Fortsetzung am 28. September.

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