Freundin eingesperrt

Haftstrafe für prügelnden Lebensgefährten

Vorarlberg
23.06.2023 09:30

Nachdem er in einem Wutanfall seine Lebensgefährtin übel zugerichtet hat, wandert ein Gewalttäter aus Vorarlberg endgültig in den Knast. Der Prozess ging am Donnerstag am Landesgericht Feldkirch über die Bühne. 

„Zu viel Gewalt, zu viele furchtbare Erinnerungen …“, begründet die psychisch angeschlagene Frau am Donnerstag vor Gericht in Feldkirch den Wechsel in ihr neues Zuhause. In der kontradiktorischen Einvernahme schildert sie Richter Thomas Hofer die On-off-Beziehung mit dem Angeklagten, mit dem sie zwei Kinder hat. Schon früher sei es immer wieder zu Gewaltausbrüchen des fünffach einschlägig Vorbestraften gekommen. Polizeieinsätze waren keine Seltenheit.

„Er stand plötzlich im Raum und starrte mich wortlos an“
Anfang Februar dieses Jahres die nächste Eskalation. „Ich lag in der Badewanne, da stand er plötzlich im Raum und starrte mich wortlos an. Da wusste ich wieder, dass was nicht stimmt.“ Erst zerstört er ihr Handy, dann setzt es Dresche und massive Faustschläge ins Gesicht. „Als ich um Hilfe schrie, begann er mich zu würgen und drohte, mich bewusstlos zu schlagen, sollte ich nicht still sein.“

Der Angeklagte war vor Gericht nicht übertrieben glaubwürdig. (Bild: Chantal Dorn, Krone KREATIV)
Der Angeklagte war vor Gericht nicht übertrieben glaubwürdig.

Er lässt vom Opfer ab, doch flüchten kann die Frau nicht: „Er hatte die Wohnung abgesperrt.“ Seine Drohung, dass er mit ihr noch nicht fertig sei und sie auch nach 20 Jahren Gefängnis finden würde, untermauert er mit zwei Jagdmessern, die er im Hosenbund stecken hat. Als er am nächsten Tag die Wohnung der Kindesmutter endlich verlässt, ruft sie die Polizei.

Teilschmerzensgeld
Im Prozess gibt sich der Angeklagte lässig. Sagt, er habe die Frau „nur“ geschlagen. Auch bestreitet er, das Opfer gefangen gehalten zu haben. Und von Jagdmessern im Hosenbund will er auch nichts wissen. „Ich war alkoholisiert“, lautet die lapidare Rechtfertigung. Das nicht rechtskräftige Urteil: 18 Monate teilbedingte Haft. Dem Opfer spricht der Richter 1500 Euro Teilschmerzensgeld zu. Außerdem muss sich der Schläger einem Anti-Gewalt-Training unterziehen. Ein Bewährungshelfer wird ihm zur Seite gestellt.

Porträt von Chantal Dorn
Chantal Dorn
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