Opfer verblutete fast

Glasscherbe in Hals gerammt: 15 Jahre Gefängnis!

Gericht
25.05.2023 13:42

Rene K. muss nach einer brutalen Attacke mit einem abgebrochenen Weinglas im Salzburger Nachtleben wegen Mordversuchs und Nötigung in jahrelange Haft. Opfer Daniel S. ist nur durch Zufall nicht am Gehsteig verblutet. Beinahe hätte die das Glas seine Halsschlagader erwischt. „Reiner Zufall“, hielt der Opferanwalt dazu fest.

Schuldig! Mit 8 zu 0 Stimmen entschieden die Geschworenen am Donnerstag über das Schicksal von Rene K. 15 Jahre soll er wegen Mordversuchs im Gefängnis absitzen. Der vorbestrafte Arbeitslose (27) saß auf der Anklagebank, weil er Daniel S. (46) am 3. November 2022 vor dem Salzburger Nachtlokal „Watzmann“ ein zerbrochenes Weinglas in den Hals gerammt hat.

Opfer überlebte durch Zufall
Daniel S. überlebte nur durch „einen glücklichen Zufall“, wie sein Anwalt Stefan Rieder ausführte. Die Halsschlagader verfehlte der Schnitt knapp. Seither leidet S. psychisch unter der Tat, hat Angstzustände. Eine 15 Zentimeter lange Narbe prangt auf seinem Hals.

K. wollte verhindern, dass das Opfer die Polizei holt
Rene K. behauptete, dass er Daniel S. nichts Böses gewollt habe. Er hätte ihm nur sein Handy aus der Hand schlagen wollen. Denn: Daniel S. sei auf dem WC von einem Anderen geschlagen geworden. Als der stark alkoholisierte S. dann vor dem Lokal die Polizei gerufen hatte, seien K. die Nerven durchgegangen. Er habe angesichts seiner Vorstrafen Angst gehabt, fälschlicherweise beschuldigt zu werden. „Ich habe das Glas in meiner Hand vergessen“, so K. Keinesfalls habe er Daniel S. töten wollen. Opferanwalt Rieder hielt entgegen: „Für einen Mordversuch braucht es keine Absicht. Es reicht, dass er den Verlauf in der Situation nicht mehr in der Hand hatte und sich damit abfand.“ Denn: Wäre der Schnitt nur minimal anders verlaufen, hätte das Glas wohl die Halsschlagader getroffen und Daniel S. wäre am Gehsteig verblutet. Für Opfervertreter und Anklage schien klar: So wie der Täter es darstellte, kann sich der Vorfall nicht ereignet haben.

Verteidiger schürte Zweifel an Opfer-Aussage
Dann erhob sich Verteidiger Leopold Hirsch, um wortgewaltig für seinen Mandanten zu plädieren. „Mein Mandant hat mehrmals betont, dass es ihm leidtut und er einen Fehler gemacht hat“, so Hirsch. Der erfahrene Strafverteidiger bemühte sich, bei den Geschworenen Zweifel an der Richtigkeit der Anklageschrift und der Aussagen des Opfers zu schüren.

Sogar ein Glas hatte der Jurist zu Demonstrationszwecken dabei, um die Version seines Mandanten zu stützen. Der Fluchtinstinkt des Angeklagten - er brauste nach der Tat mit seinem Audi RS3 davon, montierte gar ein Kennzeichen ab - sei nachvollziehbar. „In der Situation wäre ich auch geflüchtet“, so Hirsch. Schließlich half auch das flammende Plädoyer nichts. Zeugen, Videos und die Aussage des Gerichtsmediziners überzeugten die Laienrichter. Übrigens: Trotz sechs Vorstrafen saß der Verurteilte bislang - die Untersuchungshaft ausgenommen - keinen Tag im Gefängnis. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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