Die „Krone“ berichtete über das tragische Unglück, das sich Anfang Februar auf der „Giftabfahrt“ im Skigebiet Wagrain ereignet hat: Ein niederösterreichischer Bub (11) verlor auf der schwarzen Piste die Kontrolle über seine Ski und prallte tödlich gegen eine Skihütte. Nun steht fest: Es wird keine strafrechtlichen Konsequenzen geben.
Die Staatsanwaltschaft Salzburg hatte bekanntlich Ermittlungen wegen des Verdachts einer fahrlässigen Tötung gegen unbekannte Täter eingeleitet. Dabei wurde ein Gutachten in Auftrag gegeben. Zwei Fragen waren zu klären: War die Piste regelkonform gesichert? Und hatte der Bub ausreichend skifahrerisches Können, um die schwarze Piste mit der Nummer 15 zu befahren?
Kein Sorgfaltsverstoß
Beides konnte nun geklärt werden, teilte Ricarda Eder, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Salzburg, der „Krone“ mit: „Die Pistensicherung war ausreichend und das Können des 11-Jährigen war auch geeignet, um eine schwarze Piste zu befahren. Deshalb konnte kein Sorgfaltsverstoß festgestellt werden.“
Daher wurde die Ermittlungen nach dem tragsichen Unfall eingestellt. Wie damals berichtet, hatte das Urlauberkind aus Niederösterreich die Piste mit dem Namen „Giftabfahrt“ alleine befahren. Nachdem der 11-Jährige bei der Fahrt die Kontrolle verloren hatte, durchbrach er ein Absperrnetz und prallte gegen die Wand einer Skihütte. Die Bergbahnen hatten nach dem Unfall eine Evaluierung der Sicherheitsmaßnahmen angekündigt.
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