Prozess-Finale in Linz

Fußballer-Legende Hans Krankl als Zeuge des Zeugen

Oberösterreich
14.04.2023 07:00

Letztes Kapitel im Eklat nach einem Fußballspiel in Pasching (OÖ) vor dem Linzer Landesgericht. Hat sich der Porsche des Goleadors bewegt oder nicht - die Wahrheit kennt vermutlich nur der liebe Gott. Am Ende kam jedenfalls für einen 68-Jährigen, der Krankl bei seinem „Wickel“ mit der Polizei in Schutz genommen hatte, ein Freispruch heraus.

Es ist hoffentlich das letzte Kapitel im „Parkplatz-Drama“, waren sich am Landesgericht Linz der Staatsanwalt und Verteidiger Manfred Ainedter einig. Angeklagt: ein 68-Jähriger, der Hans Krankl nach dessen Festnahme nach dem Spiel LASK gegen Rapid am 14. September des Vorjahres in Schutz genommen hatte. „Ich hätte das aber auch für den Mayer, Müller oder Huber getan“, bekräftigte der Angeklagte, dass es nicht die Berühmtheit war, für die er einschritt, sondern die Gerechtigkeit.

„Sicher nicht bewegt“
Der Goleador soll bekanntlich auf Polizisten losgefahren sein, die ihn beim Ausfahren aus dem Parkplatz gehindert hätten. Der Angeklagte hatte sich tags darauf gemeldet und ausgesagt, dass sich der Porsche „sicher nicht bewegt hat“. Falschaussage, so der Vorwurf.

Zwei Versionen
Jetzt, sieben Monate später, gab’s im Verhandlungssaal 219 zwei Versionen. Fünf Polizisten sagten aus, der Wagen sei bis zu dreimal auf Beamte zugefahren. Nicht jeder hatte alles gesehen, aber die Grundaussage des Gruppenführers, der Krankl dann auch verhaftet hatte, gestützt. Drei Zeugen, unter ihnen eben Hans Krankl, dessen Verfahren wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt eingestellt wurde.

„Extrem aggressiv und nervös“
Der Goleador verwehrte sich dagegen, aggressiv gewesen zu sein, beschrieb dagegen den Gruppenführer als „extrem aggressiv und nervös“. „Hat sich Ihrer Wahrnehmung nach der Wagen bewegt?“, stellte Richterin Corina Weidinger zum gefühlt 50. Mal die entscheidende Frage. „Ein kleiner Ruckler, als ich die Automatik von Fahren auf Parken stellte“, so Krankl.

„Patschert ausgedrückt“
Freispruch, weil unklar blieb, ob das Auto sich bewegte oder nicht. Der Angeklagte habe sich „patschert ausgedrückt“, als er versicherte, dass sich Krankls Wagen nicht bewegt habe. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab - nicht rechtskräftig.

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