Ein 52-jähriger Unterländer muss sich derzeit vor dem Landesgericht Feldkirch verantworten. Er soll damit gedroht haben, seinem Nachbarn das Gemächt abzuschneiden.
Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt. Dieses Zitat von Friedrich Schiller trifft auch auf die Lebenssituation der Bewohner jenes Mehrparteienhauses zu, in dem der Angeklagte bis vor Kurzem wohnte. Mal zwickte er einem „bösen Nachbarn“ die Stromkabel durch. Mal zertrümmerte er diesem die Haustüre, weshalb der sich selbst als „das eigentliche Opfer ständiger Drangsalierung“ darstellende Arbeitslose erst im vergangenen Oktober zu einer Geldstrafe von 1600 Euro verurteilt worden ist.
Dem Nachbarn mit Verstümmelung gedroht
Im aktuellen Prozess geht es um eine gefährliche Drohung gegenüber einem seiner zwei Erzfeinde in dem Mehrparteienhaus. „Haben Sie gegenüber Herrn J. gesagt, dass Sie Herrn K. das Geschlechtsteil abschneiden werden?“, will Richter Dietmar Nußbaumer wissen. Was der Angeklagte verneint und ergänzt: „Der Herr K. und sein Geschlechtsteil lassen mich ziemlich unberührt.“ Dass es an dem Tag Streit gab, gibt er allerdings zu. Aber das sei ja so gut wie immer so gewesen und sicher nicht von ihm ausgegangen. Im Gegenteil: „Ich habe um mein Leben gefürchtet“, gibt der 12-fach Vorbestrafte zu Protokoll. Überhaupt reiche es ihm jetzt langsam mit diesen ständigen Anklagen. „Ich sitze ja schon mehr hier vor Gericht als zuhause auf dem Klo!“
Prozess auf den 24. April vertagt
Die Tatsache, dass aufgrund des nicht zur Verhandlung erschienenen Zeugen der Prozess erst am 24. April fortgesetzt werden kann, nimmt der 52-Jährige zur Kenntnis. Das Datum notieren will er sich aber nicht. Der Richter: „Schreiben Sie sich den Termin bitte auf.“ Der Angeklagte: „Nein, das ist ja eh wie Weihnachten. Das ist bekanntlich auch am Vierundzwanzigsten. Das merke ich mir.“ Richter: „Ja, schon. Aber halt der 24. April und damit Ostern.“
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