Wild umstritten ist seit Wochen das neue Jugendschutzgesetz des Landes Oberösterreich - vor allem wegen der im Vergleich zu ALLEN anderen Bundesländern um eine Stunde kürzeren Ausgehzeiten. Es sind aber auch noch interessante neue Verbote im Entwurf, für den HEUTE (23. März) die Begutachtungsfrist endet!
Die Ausgehzeiten waren bisher das größte Reizthema in der Debatte ums neue Jugendschutzgesetz. Im Begutachtungsentwurf, für den Landesrat Michael Lindner (SPÖ) zuständig war und ist, steht die Angleichung an die anderen Bundesländer drin: „Es sollen die Ausgehzeiten von Jugendlichen ohne Begleitperson so festgelegt werden, dass Jugendliche bis zum Alter von 14 Jahren bis 23.00 Uhr, von 14 bis zu 16 Jahren bis 1.00 Uhr und ab 16 Jahren unbegrenzt ausgehen dürfen“, heißt es am Anfang. Diese Harmonisierung ist eigentlich schon seit April 2018, also seit fünf Jahren Thema.
Schwarz-Blau gegen längeres Ausgehen
ÖVP und FPÖ sprachen sich aber unmittelbar nach der Präsentation des Gesetzesentwurfs durch Landesrat Lindner vehement gegen diese Harmonisierung, also Verlängerung der Ausgehzeiten in Oberösterreich um jeweils eine Stunde, aus. Vorgeblich wegen Sicherheitsbedenken, es dürfte sich aber mehr um ein ideologisches Thema handeln. Denn bei besagter Präsentation sagte die Leiterin des Referates Verwaltungspolizei beim Land OÖ, Magistra Claudia Humer, klar: „Es liegen keine besonderen Gefährdungslagen vor, die kürzere Ausgehzeiten in Oberösterreich als in anderen Bundesländern rechtfertigen würden. Erziehungsberechtigte können natürlich auch weiterhin die Ausgehzeiten ihrer Kinder und Jugendlichen enger festlegen.“ Wie auch immer, ÖVP und FPÖ haben im Landtag die Mehrheit und können längere Ausgehzeiten blockieren.
Änderung im Drogen- und Suchtmittelbereich
Eine weitere wichtige Änderung, die wahrscheinlich beschlossen wird, betrifft den Drogen- und Suchtmittelbereich: Um Jugendliche bestmöglich zu schützen, sollen künftig sowohl rauchbare CBD-Produkte als auch tabakfreie Nikotinbeutel verboten werden.„Kinder und Jugendliche sollen weder Zigaretten rauchen noch andere rauchbare Produkte konsumieren. Denn: Die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen muss oberste Priorität haben“, begründet das Landesrat Lindner. Dieser hat - neben dem formellen Begutachtungsverfahren - auch einen „breit angelegten Beteiligungsprozess“ mit Jugendlichen und Eltern gestartet. Der war halt hinsichtlich der Ausgehzeiten vergeblich. Hier geht‘s zum Begutachtungsverfahren mit der Last-Minute-Möglichkeit der Einbringung einer Stellungnahme (bis Mitternacht).
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