Urteile verkündet

„Munition“ für die Krawalle zu Halloween geliefert

Oberösterreich
09.03.2023 18:19

Der Prozess am Linzer Landesgericht gegen drei Jugendliche, die federführend an den Halloween-Krawallen beteiligt gewesen sein sollen, zog sich. Um 15 Uhr hatten erst zwei von 14 Zeugen ausgesagt. Am Ende gab es zwei rechtskräftige Urteile, ein „sturer“ Angeklagter muss noch einmal vor Gericht erscheinen.

Die Staatsanwaltschaft wirft den Freunden schwere gemeinschaftliche Gewalt, schwere Körperverletzung sowie Einbruchsdiebstahl vor. Das Trio soll bereits im September aus einem Automaten Zigaretten gestohlen haben. Vor den Ausschreitungen seien die 15-Jährige, ein Gleichaltriger sowie ein damals noch 16-Jähriger, mit dem Zug nach Tschechien gefahren und besorgten dort Feuerwerkskörper der Kategorien 3 und 4. Am 31. Oktober haben die drei dann „in erster Reihe“ laut Anklage in der Linzer Innenstadt Böller Richtung Polizisten geworfen, Feuerwerkskörper ausgeteilt sowie andere zum Werfen aufgestachelt.

„Ohne Grund auf Polizisten loszugehen und sie zu bekämpfen“, wie es in der Halloween-Nacht geschehen sei, fand der Staatsanwalt „sehr ungewöhnlich“. Glücklicherweise sei niemand schwer verletzt worden und auch die Sachbeschädigungen seien „überschaubar“ geblieben. Sollten die drei in U-Haft sitzenden Jugendlichen im Prozess ehrliche Reue zeigen und sich entschuldigen, müssten sie aus Sicht der Anklagebehörde nicht mehr zurück ins Gefängnis, meinte er im Hinblick auf das Strafausmaß einer unbedingten Haft.

„Große Fehler“
Zumindest für den 15-Jährigen dürfte die Zeit in der U-Haft ausgereicht haben, um zu erkennen, „große Fehler“ begangen zu haben. „Für zehn Minuten Halloween bin ich jetzt hier“, zeigte er sich einsichtig. Das Mädchen gestand anfangs nur, in Tschechien die Böller gekauft und beim Diebstahl mitgemacht zu haben. Die Thailänderin meinte, ihren Freund - den inzwischen 17-jährigen Angeklagten - zu Halloween lediglich begleitet zu haben. Sie trug eine Sturmhaube und hatte wohl auch Böller dabei.

Hatte ein Black-Out“
Nachdem der Staatsanwalt sie mit belastenden Zeugenaussagen konfrontierte, erklärte sie am Mittag nach einer längeren Nachdenkpause: „In meinen Gedanken habe ich nicht geschossen, vielleicht bin ich dumm, ich weiß es nicht, ich hatte ein Black-Out.“ Sie entschuldigte sich jedenfalls, ich habe „Scheiße gebaut“. Dass die bereits wegen Handyraubs verurteilte Teenagerin in ihrer offenen Probezeit federführend bei den Ausschreitungen mitgewirkt haben soll, leugnete sie damit nicht mehr.

Freund blieb bei Aussage
Ihr ebenfalls angeklagter, damalige Freund blieb hingegen dabei, bei den Ausschreitungen nur mitgemacht zu haben und bekannte sich nur zum Teil schuldig. Der Iraker gab zwar zu, ein paar Böller geworfen zu haben, aber nicht in Richtung der Polizisten. Auch habe er keine anderen aufgestachelt. Dass Zeugen ihn haben brüllen hören „Wenn Ihr nicht schmeißt, dann seid Ihre keine Männer und habt keine Eier“, tat er als Lüge ab.

Da die Angeklagten noch Jugendliche sind, beträgt das Strafausmaß mit bis zu zweieinhalb Jahren Haft nur die Hälfte des eigentlichen Strafrahmens.

Polizisten beworfen
Die teilweise vorbestraften Teenager sollen sich mit Sturmhauben maskiert und die eingesetzten Polizisten mit Knallkörper der Kategorie 3 und 4 beworfen sowie „Mitkämpfer“ animiert haben. Tage zuvor waren sie extra zweimal nach Tschechien gefahren, um aufzurüsten.  Der Strafrahmen beträgt - aufgrund des jugendlichen Alters - bis zu zweieinhalb Jahre Haft. Am Abend dann zwei Urteile: Das Thai-Mädchen wurde zu 12 Monaten Haft, davon zwei unbedingt verurteilt, der Afghane zu sieben Monaten Haft, davon eines “scharf“. Das Verfahren gegen den Iraker, der bis zum Schluss bei seiner Aussage blieb und kein Geständnis ablegte, wurde ausgeschieden und er muss sich am 27. März nochmal vor Gericht verantworten.

Erst am Montag war ein Spanier (19), der bereits im August 2022 wegen Vermögensdelikten zu drei Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt worden war, zu 21 Monate teilbedingte Haft (sieben davon unbedingt) wegen der Beteiligung an den Unruhen verurteilt. Das Urteil ist bereits rechtskräftig. In der Vorwoche war ein 22-jähriger Syrer zu eineinhalb Jahren Haft, davon sechs Monate unbedingt Gefängnis, verurteilt worden war - auch er war einer der Randalierer.

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