Sieben Termine fix

„Anzünder“ fehlt noch bei den Halloween-Prozessen

Oberösterreich
28.02.2023 19:00

Die juristische Aufarbeitung der Halloween-Krawallnacht von Linz geht am Donnerstag mit einem der Rädelsführer los. Sieben Termine sind schon fixiert, viele weitere werden folgen.

Zwischen 45 Minuten und sechs Stunden - so lange, beziehungsweise so kurz sind die ersten sieben Prozesse rund um die Linzer Krawallnacht von Halloween bis 3. April angesetzt. Morgen, Donnerstag, geht’s mit einem der Rädelsführer, einem 22-jährigen Syrer los. „Er soll führend an der Halloween-Nacht teilgenommen haben, indem er zahlreiche anwesende Teilnehmer verbal und durch Handzeichen aufgefordert haben soll, gegen die Polizei vorzugehen“, sagt der Sprecher des Linzer Landesgerichts, Walter Eichinger. Der Angeklagte sagt zwar, dass er dabei war, aber nur als passiver Zuseher. Videos und Zeugen würden etwas anderes sagen.

Vier Tage später der nächste Prozess:
Ein 19-Jähriger, der mit einem Rucksack voller handtellergroßer Steine zum „Treffpunkt“ Taubenmarkt gekommen war und die Wurfgeschoße verteilt haben soll. Dann ein Trio (15 und 16 Jahre alt), das mit verbotenen Böllern, die zuvor in Tschechien gekauft wurden, kam und die „Munition“ für den Angriff auf die Polizei verteilte. Am 24. März muss sich ein 18-Jähriger, der das Video „Morgen wird Linz zu Athena“, das sein Bruder veröffentlicht hatte, verantworten.

Wer auf der Prozessliste fehlt, ist genau jener Bruder, der mit der Veröffentlichung des Videos, das von 8733 Personen aufgerufen wurde, die Krawallnacht erst ins Rollen gebracht hatte. „Hier laufen noch die Ermittlungen“, sagte Eichinger.

Noch nicht alle Anklagen fertig
Weitere Prozesse, die alle unter höchsten Sicherheitsmaßnahmen stattfinden, sind also programmiert, die Staatsanwaltschaft hat noch lange nicht alle Anklagen fertig – 129 Anzeigen gab es, 50 wurden bisher eingestellt.

Die Strafdrohungen variieren
Die Strafdrohungen sind sehr unterschiedlich, da die Angeklagten teilweise noch Jugendliche und die Verletzungen oder versuchten Verletzungen verschieden zu bewerten sind: eineinhalb bis fünf Jahre Haft.

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