KV-Abschlüsse bis 9,3%

Diese Beschäftigten erhalten 2023 mehr Lohn

Wirtschaft
23.12.2022 20:16

In der vergangenen Lohnrunde lagen die Kollektivvertragsabschlüsse zwischen 7,3 und 9,3 Prozent. Betroffen sind unter anderem die Metallbranche, Beschäftigte in Brauereien und landwirtschaftlichen Betrieben. Viele von ihnen erhalten nächstes Jahr auch einen Teuerungsausgleich.

Das kündigte der aktuelle „KV-Newsletter“ des Österreichischen Gewerkschaftsbundes (ÖGB) an. Für Beschäftigte in Brauereien und der Brauindustrie beträgt die Teuerungsprämie etwa 75 Euro oder 275 Euro - abhängig davon, wie viel das Unternehmen produziert. Ihre Gehälter und Zulagen stiegen bereits ab 1. Oktober 2022 rückwirkend um 7,4 Prozent. Knapp darüber (Plus von 7,5 Prozent) liegen die Löhne in der Malzindustrie, die mit 1. November 2022 rückwirkend gestiegen sind. Hier gibt es einen Teuerungsausgleich in der Höhe von 50 Euro. Der neue Mindestlohn beträgt 2176,91 Euro brutto.

Höchstes Plus bei Lichtspieltheatern
Ebenfalls mit 1. November wurden die KV-Löhne und Lehrlingseinkommen in der Kaffeemittelindustrie (Plus von 7,3 Prozent, Mindestlohn liegt bei 1832,89 Euro brutto) erhöht. Im Dezember gingen schließlich die Verhandlungen der Metallbranche (7,4 Prozent mehr Lohn) und der Eisenbahnerinnen sowie Eisenbahner (acht Prozent mehr Gehalt beziehungsweise mindestens 480 Euro monatlich) zu Ende. Selbiges gilt für den Handel (Plus von 7 Prozent). Das höchste Plus gibt es bei Beschäftigten in Lichtspieltheatern mit 9,3 Prozent, bei ihnen stiegen auch die Zulagen. Die Gruppe ist zahlenmäßig jedoch überschaubar.

Mit 1. Jänner 2023 erhöhen sich die Löhne für Beschäftigte in Weinbaubetrieben (8 bis 8,2 Prozent, Mindestlohn 1841,62 Euro), im Textil- und Bekleidungsgewerbe (8,1 Prozent) sowie für Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigende (8,56 Prozent). Bei landwirtschaftlichen Betrieben steigen die Gehälter in den Kategorien eins bis drei um 8,4 Prozent, in Kategorie vier um 8,1 Prozent. Die Lehrlingseinkommen nehmen gar um durchschnittlich 14,62 Prozent zu. Darüber hinaus haben Beschäftigte nach Forschungs-KV und in Reisebüros ab Jänner ein höheres Einkommen. Im Forschungs-Kollektivvertrag gibt es 7,51 Prozent mehr Geld. Zudem haben Beschäftigte künftig Anspruch auf eine Freistellung für den ersten Schultag eines Kindes beim Wechsel von der Volksschule. Einen Teuerungsausgleich soll es ebenfalls geben.

Teuerungsbonus von 35 Euro/Monat
Bei den Reisebüros beträgt das Plus der kollektivvertraglichen Mindesgehälter 7,6 Prozent. Alle vollzeitbeschäftigten Angestellten erhalten einen Teuerungsausgleich von 35 Euro pro Monat, Teilzeitkräfte und geringfügig Beschäftigte bekommen die Prämie aliquot.

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