Dass ein Daumenabdruck einen Täter entlarven kann, gilt als Allgemeinwissen. Dass dies aber auch ein Daumenvergleich mittels Foto schafft, ist wohl eher skurril. Wie der gesamte Prozess um gestohlene Parktickets für den Flughafen Wien ...
Verminderte kriminelle Energie stellte der Richter im Landesgericht Korneuburg (Niederösterreich) beim 21-jährigen Angeklagten fest - welch hübsche Umschreibung, dass der junge Mann ein bisserl sehr dumm agierte.
Denn er stand schon bei seiner Firma - einem Lebensmittelkonzern - unter Beobachtung: Zuständig für den Posteinlauf, kamen immer wieder Pakete nicht beim Empfänger an. Nachweisen konnte man ihm bis dato aber nichts.
Gestohlene Parktickets im Internet angeboten
In einer solchen Situation dann auch noch über den Firmen-PC „besonders günstig“ Parktickets für den Flughafen Schwechat via Kaufplattform anzubieten, ist nicht rasend klug. Aber eine 53-jährige Vielfliegerin war interessiert und traf sich mit ihm. Er hatte sogar eine Rechnung, sie fotografierte diese und auch sein Kfz-Kennzeichen. Doch schon die erste Einfahrt klappte nicht - die Tickets waren als gestohlen gemeldet und dementsprechend gesperrt.
Daumen verriet den Angeklagten
Die Polizei hatte leichtes Spiel - über das Kennzeichen wurde der junge Mann ausgeforscht. Die Tickets waren übrigens von seinem Arbeitgeber als gestohlen gemeldet worden - sie waren an den Lebensmittelkonzern übermittelt worden, kamen aber angeblich nie in der Poststelle an ...
Die Zeugin konnte auch den Angeklagten identifizieren. Der Anwalt des 21-Jährigen, Herbert Eichenseder, schmunzelnd: „Zur Sicherheit machte die Polizei auch noch einen ,Daumenvergleich‘.“ Also Anklage wegen Betrugs und Veruntreuung - und gnädige drei Monate bedingt. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.









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