Die internen Ermittlungen nach möglichen Polizei-Pannen im Zusammenhang mit dem brutalen Mord in Ternberg sind abgeschlossen. Nun ist die Staatsanwaltschaft Wels am Zug.
Der brutale Mord an einer Escortdame (23) aus Rumänien in Ternberg erschütterte Ende September das Land. Der mutmaßliche Täter (34) – ihr letzter Freier – wurde verhaftet, gestand der Polizei die Tat und wartet nun auf seinen Prozess. Allerdings musste sich auch die Polizei in Garsten einige unangenehme Fragen gefallen lassen.
Hätte Tat verhindert werden können?
Aus dem Umfeld der Rumänin hatte es am Tag der Bluttat mehrere Anrufe bei der Polizei gegeben, weil sich die junge Frau nicht gemeldet hatte. Die Leiche wurden aber erst Stunden später gefunden. Nun soll geklärt werden, ob die Polizei womöglich etwas falsch gemacht hat und die Tat verhindert werden hätte können. Eine interne Untersuchung der oberösterreichischen Polizei fand kurz nach dem Verbrechen keine Hinweise auf ein strafrechtliches Fehlverhalten.
Wiener Behörde ermittelte
Danach hat aber auch noch das Bundesamt für Korruptionsprävention und -bekämpfung (BAK) in Wien die Arbeit der oberösterreichischen Beamten unter die Lupe genommen. Der Bericht ist nun fertig und wurde diese Woche an die Staatsanwaltschaft Steyr übermittelt. Die allerdings gab ihn gleich an die Kollegen in Wels weiter, um erst gar nicht in Verdacht zu kommen, dass es hier eine Befangenheit geben könnte.
„In der kommenden Woche wird die zuständige Sachbearbeiterin den Bericht mit dem BAK besprechen“, so eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wels. Danach wird entschieden, ob es den Verdacht einer strafbaren Handlung gibt und ob eben das Leben der Frau gerettet werden hätte können.








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