Elf Jahre Haft für eine 31-jährige Oberösterreicherin. Die Geschworenen in Wels stimmten fast einstimmig mit 7:1 für Mordversuch. Die zweifache Mutter war im Streit und alkoholisiert mit dem Messer auf ihren damaligen Partner losgegangen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Als mildernd wurde die Unbescholtenheit der Angeklagten und das Tatsachengeständnis gewertet, dass es beim Versuch blieb und auch die Provokation und das Vorverhalten ihres ehemaligen Partners (35). Erschwerend waren die Tat gegen einen Angehörigen, die Verwendung einer Waffe, die Tat vor den Augen eines Kindes, die Heimtücke und das Zusammentreffen strafbarer Handlungen.
„Glasklarer Tötungsversuch“
Der Staatsanwalt hatte in seinem Schlussplädoyer einen „glasklaren Tötungsversuch“ durch einen massiven Messerangriff gegen den Hals des ehemaligen Lebensgefährten und einen versuchten Mord gesehen. Bestätigt sei das durch das medizinische Gutachten worden, der Mordanschlag sei eine Frage von Hass gewesen, Nährboden die Empathielosigkeit der 31-Jährigen und die toxische Beziehung der beiden.
Angeklagte entschuldigte sich bei ihren Kindern
Die Verteidigerin hatte einmal mehr auf die schwierige Lebenssituation der Angeklagten und ihre von Gewalt geprägten Beziehungen hingewiesen. Für sie war klar, dass die 31-Jährige ihren ehemaligen Partner nicht töten wollte. Sie habe ihn ja nicht verlieren wollen.
Die Berauschung von 1,8 Promille sei erheblich und die Angeklagte in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt gewesen. Sie habe ihre Strafe mit fast einem Jahr in Untersuchungshaft und der Trennung von ihren Kindern schon erhalten. An die Geschworenen richtete sie den Appell, im Zweifel für die Angeklagte zu entscheiden und dass das, was sie mit ihrer Tat wollte, entscheidend sei. Die Angeklagte entschuldigte sich „vor allem bei meinen Kindern“ und ihrem Ex-Partner.
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