Neues Gesetz in Arbeit

Jugendliche sollen künftig länger ausgehen dürfen

Oberösterreich
11.10.2022 11:30

Das Oö. Jugendschutzgesetz tritt mit Ende des kommenden Jahres außer Kraft, danach sollen zum Teil andere Regeln gelten als bisher. Mit einer jetzt gestarteten Novelle soll das Gesetz an die Ausgehzeiten der anderen Bundesländer angeglichen werden.

Unter 14-Jährige müssen in Oberösterreich derzeit laut Gesetz spätestens um 22 Uhr zuhause sein, zu Mitternacht ist für 14- bis 16-Jährige Schluss mit Party. Oberösterreich hat hier strengere Regelungen als andere Bundesländer, das soll aber schon bald der Vergangenheit angehören. Denn die zuständige Landesrätin Birgit Gerstorfer (SPÖ) und der rote Landtagsklubchef Michael Lindner wollen das 2023 auslaufende Gesetz an den Rest Österreichs angleichen. Der Startschuss für eine entsprechende Novelle sei erfolgt, informierten die beiden am Dienstag.

Um eine Stunde länger
Für die Jugendlichen sind das gute Nachrichten: Sie sollen um eine Stunde länger ausbleiben dürfen: „Bis zum 14. Lebensjahr soll man künftig bis 23 Uhr und zwischen dem 14. und 16. Lebensjahr bis 1 Uhr ausgehen dürfen, wie das sonst überall in Österreich der Fall ist. Gerade in Grenzregionen ist es schwer nachvollziehbar, dass es in Oberösterreich abweichende Regelungen gibt, und auch ExpertInnen sind einhellig der Meinung, dass die Angleichung der Ausgehzeiten wichtig und längst überfällig ist“, sagt Gerstorfer. 

Die Letztentscheidung, wann die Kinder daheim sein müssen, werde aber natürlich auch künftig bei den Eltern liegen. 

Auch strengere Regeln
Neben der Harmonisierung der Ausgehzeiten sind als zentrale Punkte der Novelle auch ein Verbot von rauchbaren CBD-Produkten sowie von tabakfreien Nikotinbeutel für unter 18jährige geplant. In der Sitzung der Oö. Jugendschutzkommission wurden diese Punkte bereits diskutiert, nun soll laut Gerstorfer ein „umfassender Beteiligungsprozess“ starten, in den auch Jugendliche und Eltern eingebunden werden. Ein erster Fachentwurf soll bis Ende des Jahres vorliegen, ab März 2023 soll der Gesetzesentwurf in die Begutachtung gehen.

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