Missbrauch in Schule

Keine Ermittlungen gegen angebliche Komplizen

Wien
05.10.2022 17:26

Die Staatsanwaltschaft Wien wird vorerst keine Ermittlungen gegen zwei angebliche Mittäter eines Wiener Sportlehrers einleiten, der bis zu seinem Suizid im Mai 2019 an einer Wiener Mittelschule etliche Buben im Alter von neun bis 14 Jahren missbraucht haben dürfte. Das gab Behördensprecherin Judith Ziska am Mittwochnachmittag bekannt. Die Wiener Rechtsanwältin Herta Bauer, die nach eigenen Angaben mehrere Opfer vertritt, hatte die beiden Männer am 26. September angezeigt.

In Bauers Sachverhaltsdarstellung wurde der Verdacht auf sexuellen Missbrauch von Unmündigen und Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses geäußert. Die zwei langjährigen Bekannten des Sportlehrers - ein ehemaliger Schüler des Pädagogogen sowie ein früherer Lehrer an einer anderen Schule und Basketball-Trainer - wären von diesem bei einem Sportverein „eingeschleust“ worden und hätten sich dort gegenüber Kindern und Jugendlichen übergriffig verhalten, lautete die Verdachtslage.

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Die geäußerten Verdachtsmomente beruhen auf anonymen Anzeigen und Vermutungen.

Judith Ziska, Sprecherin der Staatsanwaltschaft

Nach Prüfung des Anfangsverdachts kam die Anklagebehörde allerdings zum Schluss, dass die aktuelle Verdachtslage nicht für ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren reicht. „Die geäußerten Verdachtsmomente beruhen auf anonymen Anzeigen und Vermutungen, die für sich allein keinen konkreten Anfangsverdacht in Richtung einer strafbaren Handlung begründen können“, erläuterte Behördensprecherin Ziska gegenüber der APA.

Derzeit keine Opfer bekannt
Der Staatsanwaltschaft seien derzeit keine Opfer bekannt. „Sollte es Opfer geben, sind diese eingeladen, sich mit Opferschutzbehörden oder den Sicherheitsbehörden in Verbindung zu setzen“, betonte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Diesfalls würde die Sachlage selbstverständlich einer neuerlichen Prüfung unterzogen.

Opfervertreterin ortet „hochpolitischen Akt“
Die Opfervertreterin zeigte sich enttäuscht. „Unsere Sachverhaltsdarstellung wurde in einer Woche bearbeitet, ohne auf die Übermittlung neuen Materials durch die Bildungsdirektion oder die Kinder- und Jugendanwaltschaft zu warten, geschweige denn Zeugen oder Opfer zu laden“, hieß es. Man interpretiere das als „weiteren Hinweis, dass es sich hier um einen ,hochpolitischen Akt‘ handelt“. Die Staatsanwaltschaft habe die Anfangsverdachtslage „zu wenig geprüft und damit alle Opfer geschädigt“.

Bauer kündigte daher einen Fortführungsantrag beim Landesgericht für Strafsachen an, um die Staatsanwaltschaft zur Aufnahme von Ermittlungen zu zwingen. „Darüber hinaus erwägen wir eine Sachverhaltsdarstellung an die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wegen Behördenversagens.“

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