Ein Mann ist betagt und dement und wird in einem Kärntner Pflegeheim betreut. Ein Kind glaubt, dass es sich um seinen biologischen Vater handelt. Fragen kann es niemanden mehr, denn die Mutter ist verstorben. Also muss die Justiz her, um zu entscheiden. Kann in so einem Fall ein DNA-Test zur Klärung der Abstammung angeordnet werden?
Unter die Gürtellinie geht dieser Prozess im wahrsten Sinne des Wortes. Denn ein dementer Bewohner eines Pflegeheimes in Kärnten soll zum Vaterschaftstest.
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